Gesundheit & Medizin

Erhebung der Pflegekassen: 13 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen melden Tarifverträge

Die Pflegekassen in Niedersachsen veröffentlichen erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung aller Pflegekräfte der aktuell 3594 zugelassenen Pflegeeinrichtungen des Landes in der Altenpflege. Hintergrund ist die neue gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die ihre Pflegekräfte auf Tarifniveau bezahlen. Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können künftig nicht mehr mit den Pflegekassen abrechnen.

Zur Umsetzung mussten die Einrichtungen im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, Informationen zu den Tarifverträgen sowie zur Bezahlung der Pflegekräfte melden. Die Daten veröffentlichen die Pflegekassen seit heute über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) (www.transparenzberichte-pflege.de) und das Gesundheitspartner-Portal der AOK unter (www.aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht).     

Gemeldet haben bislang 462 stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in Niedersachsen, das entspricht rund 13 Prozent aller Einrichtungen im Land. Die verbleibenden Pflegeeinrichtungen müssen sich bis zum 31. März auf der Grundlage der gesammelten Daten für die Anwendung eines Tarifniveaus entscheiden, um auch über den 31. August 2022 hinaus mit den Pflegekassen abrechnen zu können.

Pflegelöhne in Niedersachsen über Bundesdurchschnitt

Bilanz der Meldungen: Die durchschnittliche Bezahlung der Pflegekräfte in Tarifeinrichtungen in Niedersachsen von brutto 19,29 Euro je Stunde liegt über dem Bundesschnitt von 18,95 Euro. Dieser Wert wird auch für verschiedene Beschäftigtengruppen differenziert dargestellt: Für Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung beträgt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn 22,15 Euro (Bundesdurchschnitt 21,66 Euro), für Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 18,48 Euro (Bundesdurchschnitt 17,52 Euro) und für Hilfspersonal 16,16 Euro (Bundesdurchschnitt 15,95 Euro). „Erfreulich ist, dass die Löhne der tarifgebundenen Einrichtungen in Niedersachsen damit oberhalb des Bundesdurchschnitts und deutlich oberhalb des Mindestlohns in der Pflege von 12,55 Euro liegen“, so AOK-Vorstandschef Dr. Jürgen Peter.

Bessere Bezahlung der Altenpflege als Ziel der Reform

Die Erhebung der Pflegekassen basiert auf einer Neuregelung der Großen Koalition, die im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom Bundestag verabschiedet worden ist. „Pflege ist gesundheitspolitisches Kernthema der Zukunft – die Reform soll für eine bessere Bezahlung der Altenpflege sorgen und den Beruf damit attraktiver machen“, erklärt Hanno Kummer, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in Niedersachsen (vdek).

Pflegekassen bieten Überblick zu aktuellen Tarifregelungen im Land

Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Einrichtungen der Altenpflege seit Oktober 2021 digital übermittelt. Dies erfolgte bundesweit einheitlich über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) – eine gemeinsame Einrichtung der Pflegekassen, über die auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen gemeldet werden.

Kontakt:

DIE VERBÄNDE DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN IN NIEDERSACHSEN

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Tel. 0511 – 8701-10013

BKK Landesverband Mitte, Regionalvertr. Nieders., Tel. 0391 – 5554-157

IKK classic, Tel. 040 – 54003 460014

Knappschaft – Regionaldirektion Nord, Tel. 0511 – 8079-312

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Tel. 0561 785 -16299

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertr. Niedersachsen, Tel. 0511 – 30397-0

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Telefon: +49 (511) 8701-0
Telefax: +49 (511) 8701-15989
http://www.aok.de/niedersachsen

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel