Verbraucher & Recht

Maskenpflicht im Verbandskasten

In diesem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wird durch die Anpassung der entsprechenden DIN 13164 Corona-tauglich, welche seit dem 01.02.2022 gültig ist. Künftig müssen nach Auskunft der ARAG Experten zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Ob OP- oder FFP2-Maske, ist noch nicht entschieden. Um auf der sicheren Seite zu sein, raten die ARAG Experten zu FFP2-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr, bis auch der entsprechende Paragraf 35 in der Straßenverkehrsordnung, der das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets vorschreibt, entsprechend angepasst wurde.
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