Verbraucher & Recht

Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen WIRECARD AG

Dem Landgericht München I liegen derzeit über 600 Schadensersatzklagen geschädigter Wirecard-Anleger vor – allem voran gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Den Wirtschaftsprüfern wird vorgeworfen, dass sie über viele Jahre hinweg von Wirecard gefälschte Bilanzen testiert haben und damit bei Wirecard-Anlegern finanzielle Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben.

Seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals setzt sich die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Der Fokus liegt dabei auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei bereits eine Vielzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt.

Mit aktuellem Beschluss vom 14.03.2022 legt das Landgericht München I dem Bayerischem Oberlandesgericht die in den aktuell anhängigen Wirecard-Schadensersatzverfahren klärungsbedürftigen Rechtsfragen zur einheitlichen Prüfung und Entscheidung vor. Das Kapitalanleger-Musterverfahren („KapMuG-Verfahren“) ermöglicht nun auch denjenigen  Anlegern, die bislang die Einreichung einer Einzelklage gescheut haben, einen kostengünstigen Weg, um einerseits rechtsverbindlich feststellen zu lassen, ob der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit seinen jahrelangen Bilanzprüfungen bei Wirecard schadensersatzbegründendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist und andererseits die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt auch keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.

„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Prüfungen haben ergeben, dass die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten nicht hinreichend erfüllt haben und ihnen dabei schwere Verfehlungen vorzuwerfen sind – insbesondere, dass sie ihre Aufgaben nur äußerst nachlässig erledigt haben und Angaben ins Blaue hinein gemacht haben.“

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Markus Braun u.a. anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:

wirecard@dr-greger.de

Über Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Telefon: +49 (941) 630996-0
Telefax: +49 (941) 630996-20
http://www.dr-greger.de

Ansprechpartner:
Dr. Stephan Greger
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel