Finanzen / Bilanzen

Banken-Arbeitgeber: Zukunftsweisendes Gesamtpaket für die Beschäftigten abgeschlossen

 

• Tarifparteien einigen sich auf ein umfassendes Gehaltspaket mit sozialer Komponente, das die Folgen der Inflation spürbar abfedert
• Mobiles Arbeiten im Umfang von bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart, Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde
• Tarifeinigung ist ein wichtiges Zeichen gemeinsamer Verantwortung in unsicheren Zeiten

Die Tarifparteien im öffentlichen Bankgewerbe haben sich in der sechsten Verhandlungsrunde auf ein zukunftsweisendes Gesamtpaket für die Beschäftigten verständigt. Ein zentraler Teil des Pakets ist die Einigung auf ein umfassendes Gehaltspaket für die über 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken. Der vereinbarte Gehaltsabschluss umfasst im Jahr 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 750 Euro, eine weitere Einmalzahlung über 300 Euro und eine Gehaltsanpassung um 3,0 Prozent zum 01.07.2022. Zum 01.07.2023 folgt eine weitere Gehaltsanpassung um 2,0 Prozent sowie zum 01.01.2024 die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde. Die Laufzeit beträgt 35 Monate bis zum 31.05.2024.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir heute ein wirklich sehr gutes Gehaltspaket für die Beschäftigten geschnürt, das die Folgen der Inflation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Banken spürbar abfedert und ihre Leistungen anerkennt. Als Arbeitgeber war uns dabei die soziale Komponente in Form der Corona-Sonderzahlung und der Einmalzahlung wichtig. Von diesen Zahlungen profitieren die unteren Einkommensgruppen überdurchschnittlich, die ja auch besonders stark von der aktuell hohen Inflation betroffen sind. Gleichzeitig haben wir mit der Einigung einen Weg gefunden, der es den Instituten erlaubt, mit langfristiger Planungssicherheit nachhaltig zu wirtschaften und Arbeitsplätze zu sichern."

Feth weiter: "Auch beim Thema mobiles Arbeiten gab es eine Übereinkunft. So wurde ein Anspruch auf mobiles Arbeiten von bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart. Gleichzeitig haben die Tarifparteien auch bei weiteren Modernisierungsthemen Lösungen gefunden. So wird mit dem Abschluss zum Beispiel die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zum Zwecke nachhaltiger Mobilität geschaffen. Des Weiteren kann zur Sicherung von Arbeitsplätzen die Arbeitszeit vorübergehend gesenkt werden."

Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: "Dieses Verhandlungsergebnis ist ein wichtiges Zeichen der Stabilität in herausfordernden Zeiten. Die gefundene Einigung zeigt, dass es richtig war, erstmals seit 1972 eigenständig einen Tarifvertrag für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verhandeln. Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir passgenaue Lösungen entwickelt, die gleichermaßen den Interessen der Beschäftigten ebenso wie den Instituten Rechnung tragen. Es hat sich bewährt, dass wir als Arbeitgeberverband von Anfang an auf einen offenen und konstruktiven Dialog auf Augenhöhe mit ver.di und DBV gesetzt haben. Dieser Stil wird auch künftig unsere Arbeit prägen. Mein Dank gilt allen, die zu dieser Tarifeinigung beigetragen haben, den Gewerkschaften ebenso wie dem ehrenamtlichen Verhandlungsteam um Gunar Feth."

Verhandlungsführer Gunar Feth zieht ein Fazit der Tarifrunde 2021/22: "Vor neun Monaten sind wir angetreten, um Zukunft zu gestalten – und genau das haben wir getan. Die Regelungen, die wir mit den Gewerkschaften nun getroffenen haben, ebnen den Weg in eine moderne, digitale und nachhaltige Arbeitswelt für die Beschäftigten der öffentlichen Banken und erlauben den Instituten gleichzeitig eine praxisorientierte und wirtschaftlich leistbare Umsetzung. Nun gilt es, zielgerichtet die bereits begonnenen Arbeiten an der Entgeltstrukturreform fortzusetzen."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

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