Gesundheit & Medizin

G-BA greift durch Beschlüsse in die Berufsausübung der Profession Pflege ein

Das Pflegeberufegesetz wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wiederholt ausgehebelt. Dieser versucht z.B. durch Richtlinien Vertiefungseinsätze für die generalistische Pflegeausbildung vorzuschreiben, so dass Pflegefachfrauen und -männer in pädiatrischen Versorgungsbereichen nicht eingesetzt werden können.

„Der Ausschluss von Pflegefachfrauen und -männer durch Richtlinien des G-BA ist beispiellos in der gesamten Geschichte der Berufe des Pflege- und Gesundheitswesens und gefährdet die pflegerische Versorgung“, macht Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin deutlich.

„Der G-BA hat die im Pflegeberufegesetz geregelten Kompetenzen, die Pflegefachfrauen und -männer zur Pflege von Kindern befähigen, zum wiederholten Mal in seinen Richtlinien nicht ausreichend berücksichtigt und stattdessen versucht, Teile der praktischen Ausbildung neu zu regeln.

Dieses Vorgehen hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem G-BA bereits mehrfach als grundgesetzwidrig bewertet, weil der G-BA hier unzulässig in die Berufsausübungsfreiheit von Pflegefachfrauen und -männern eingreift, die Pflegefachfrauen und -männer gegenüber Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen ungerechtfertigt benachteiligt und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterläuft.“

Konkret geht es u.a. um zusätzliche praktische Ausbildungsstunden für generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer. „Der G-BA hat generell kein Recht, in die Ausbildung bundesgesetzlich reglementierter Heil- bzw. Gesundheitsfachberufe einzugreifen. Seine Befugnis beschränkt sich auf den Bereich der Fort- und Weiterbildung“, weist Vogler weiter hin. „Und dies auch nur dann, sofern dies im Rahmen der Qualitätssicherung notwendig ist.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, dass der G-BA unverzüglich alle Richtlinien mit Regelungsinhalten zur Qualifikation des Pflegepersonals – auch außerhalb der Pädiatrie – rechtskonform anpasst. Dabei muss zudem der hochschulische Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz überall einbezogen werden.

Hintergrund:

Die betreffenden Beschlüsse des G-BA und Beanstandungen sind:

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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