Mobile & Verkehr

Sicherheitswesten und Warnschilder: Was Autofahrer im Ausland mitführen müssen

  • Die GTÜ rät, sich vor der Fahrt in die Ferien über die Mitführpflichten im Ausland zu informieren
  • Vorplanung reduziert Aufwand und Kosten
  • Auch Ferienmietwagen auf komplette Ausstattung überprüfen

Den kleinen Check von Reifen, Licht und anderen sicherheitsrelevanten Punkten hat das Auto mit Bravour bestanden. Auch das Gepäck ist sicher verstaut, Getränke und Proviant für alle Passagiere sind an Bord. Kann es also losgehen zur Fahrt in die großen Ferien? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH rät zu einer weiteren Prüfung vor dem Beginn der Urlaubsreise: Es sollte sichergestellt sein, dass wirklich alles an Bord ist, was in den Mitführpflichten der Reiseländer verlangt wird. Wenn man rechtzeitig bemerkt, dass etwas fehlt, kann diese Lücke zu Hause in Ruhe und zu relativ geringen Kosten geschlossen werden. Teurer wird es oft, wenn man die fehlenden Ausrüstungsgegenstände erst an der Grenze kauft. Viel ärgerlicher sind aber die zum Teil hohen Bußgelder, die fällig sind, wenn zum Beispiel Rettungswesten bei Polizeikontrollen, einer Panne oder einem Unfall fehlen.

Bei mancher Ausrüstung sind die Unterschiede zwischen Deutschland und dem europäischen Ausland auf den ersten Blick gar nicht so groß. Denn das Mitführen einer Sicherheitsweste ist für den Fahrer seit 2014 auch in der Bundesrepublik vorgeschrieben. Entscheidend bei einer Panne oder einem Unfall ist jedoch die Tragepflicht – die es so in Deutschland bisher nicht gibt. Sie gilt aber in vielen EU-Ländern und wird dort auch streng kontrolliert. Wer ihr nicht nachkommt, muss je nach Land mit bis zu vierstelligen Bußgeldern rechnen.

Deshalb rät die GTÜ, dass am besten immer für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit sein sollten. Diese sind auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familienset (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) kostet in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil vieler dieser Sets: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden kann.

Weitere Mitführpflichten für sicherheitsrelevante Ausstattung gibt es – je nach Land und Fahrzeugkategorie – unter anderem für Ersatzlampen, Feuerlöscher, Reserverad sowie Warntafeln für Wohnwagengespanne mit Überlänge. Hat sich etwas gegenüber dem letzten Urlaub geändert? Aktuelle Übersichten zu den geltenden Vorschriften bieten unter anderem Automobilclubs auf ihren Webseiten an. Eine solche Änderung betrifft beispielsweise die vor zehn Jahren in Frankreich erlassene Pflicht, einen Alkoholtest an Bord mitzuführen: Sie gilt zwar noch immer, aber die Nichterfüllung wird zurzeit mit keinem Bußgeld mehr belegt. Fachleute raten dennoch dazu, das Prüfröhrchen in Frankreich mitzuführen.

Manchmal steckt die Tücke auch im Detail. So sind Verbandkasten und Warndreieck für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sowieso vorgeschrieben. Ist man hier also auf der sicheren Seite für die Urlaubsfahrt? Im Prinzip ja – es sei denn, die Reise geht mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei. Dort müssen nämlich bei Wohnwagengespannen gleich zwei Warndreiecke an Bord sein.

Ähnlich diffizil ist die Sache mit den Warntafeln für Wohnwagen oder Wohnmobile. Denn sowohl in Italien wie in Spanien muss Ladung mit solchen Tafeln versehen werden, die am Heck angebracht ist und über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, zum Beispiel ein Fahrradträger. In beiden Ländern werden Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter verlangt. Jedoch trägt der spanische „Panello“ nur drei, der italienische hingegen fünf schräge rote Streifen. Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Tafeln, sodass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.

Die Mitführ- und Tragepflichten im Ausland sollte man aber nicht nur bei der Ferienreise mit dem eigenen Fahrzeug kennen. Ebenso wichtig ist es, beim Mietwagen auf die komplett vorhandene Ausrüstung zu achten. Das gilt besonders dann, wenn man vom Anmietort noch Ländergrenzen bis zum Urlaubsziel überschreitet. Der Check dauert nur wenige Minuten – und im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen.

Eine gute Idee ist es auch, sich zu erkundigen, ob die Urlaubsroute über mautpflichtige Streckenabschnitte führt – Straßen, Brücken und Tunnel. Beispielsweise Automobilclubs informieren darüber, und einige verkaufen sogar Vignetten, etwa für Österreich und die Schweiz. Auf der Rückseite steht, wo genau sie anzubringen sind. Bequem ist es auch, die österreichische Maut für die Brennerautobahn zuhause als Digitalzertifikat zu erwerben: Dabei wird das Autokennzeichen hinterlegt, an den Mautstellen von den dortigen Kamerasystemen geprüft – und schon öffnet sich die Schranke.

Zum Glück wirkt die Vielfalt der Vorschriften komplizierter, als es tatsächlich ist. Und noch ein kleiner Trost für deutsche Urlauber, die sich gerade mit der Liste der Mitführ- und Tragepflichten auf ihre Ferien vorbereiten: Wer aus dem Ausland in Deutschland Urlaub macht, wird vor ähnliche Herausforderungen gestellt. So erinnert zum Beispiel der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub ÖAMTC seine Mitglieder, dass bei Reisen nach Deutschland mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen „eine tragbare und gelb blinkende Warnleuchte“ mitzuführen ist – das gilt so in keinem anderen der hier erwähnten Länder.

Über die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 5.000 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an über 10.400 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 97676-0
Telefax: +49 (711) 97676-199
http://www.gtue.de

Ansprechpartner:
Frank Reichert
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (711) 97676-620
Fax: +49 (711) 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel