Verbraucher & Recht

Kein Schmerzensgeld bei Corona-Infektion

Eine Krankenschwester, die sich mit Corona infiziert hatte, konnte gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen, da sie nicht nachweisen konnte, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Zwar gehe aus einem ärztlichen Attest der Klägerin hervor, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt habe. Doch der Vortrag der Ärztin habe letztlich nicht überzeugt (Az.: 3 Ca 1848/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des ArbG Siegburg .
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