Verbraucher & Recht

Selbstbestimmt entscheiden

  • Wer am Lebensende selbst über sich bestimmen möchte, sollte vorsorgen
  • Patientenverfügung kann kostenlos online erstellt werden
  • Verbraucherzentrale bietet interaktive Vorlage

Wenn es darum geht, sich mit der eigenen Sterblichkeit zu beschäftigen, neigen viele Menschen dazu, die Frage zunächst aufzuschieben. Doch gerade bei diesem Thema ist es von Vorteil, wenn die wichtigsten Entscheidungen bereits im Vorfeld getroffen wurden. Die interaktive Vorlage der Verbaucherzentralen zur Erstellung einer Patientenverfügung kann Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen.

Eine Patientenverfügung wird von einer volljährigen und einwilligungsfähigen Person erstellt. Darin legt sie schriftlich fest, welche Behandlungen und Eingriffe sie erlaubt oder untersagt, wenn sie nicht mehr selbst zur Einwilligung in der Lage ist.

Vorsorgen für den Ernstfall

Dabei kann es sich beispielsweise um die Frage handeln, ob die Person in bestimmten Situationen eine Blutspende erhalten will oder eine künstliche Ernährung in Betracht kommt. „Ich empfehle aufzuschreiben, was man der Ärztin oder dem Arzt im Ernstfall mitteilen würde. Es hilft zu notieren, warum man eine Patientenverfügung aufsetzt”, sagt Petra Hegemann, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin. Deshalb ist es von großer Bedeutung, sich zu überlegen, in welcher konkreten Situation eine solche Patientenverfügung zum Einsatz kommen soll.

Patientenverfügung kostenfrei online erstellen

Mit der neuen Online-Anwendung lässt sich eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung bequem von zu Hause aus erstellen. Mehr als 30.700 Menschen haben diese Möglichkeit seit dem Start Anfang November 2021 genutzt. Dieser Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.vz-bln.de/patientenverfuegung-online erreichbar. Grundlage dafür bilden Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat. Daraus lässt sich Schritt für Schritt der gewünschte Text zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Am Ende erhalten die Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Diese müssen sie nur noch ausdrucken und unterschreiben, damit sie gültig ist.

Falls darüber hinaus noch weitere Beratung nötig ist, können Verbraucher ihre individuellen Fragen im interaktiven Web-Seminar „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ stellen.

Weitere Informationen

Web-Seminar „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“

Termine: 28.06.2022
Uhrzeit:  17:00 – 18:30 Uhr

Anmeldung unter:
https://next.edudip.com/de/webinar/patientenverfugung-und-vorsorgevollmacht/396276

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

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