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MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt

Durch Beschluss vom 26. Juli 2022, welcher der MAX Automation SE heute zugestellt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf dem Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG stattgegeben und den Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestellt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Einen entsprechenden Antrag hatte die Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 mehrheitlich abgelehnt. Die MAX Automation SE wird gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
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