Finanzen / Bilanzen

Wertgrenzen-Erhöhung in Bayern verlängert

Um die aktuellen Krisensituationen weiterhin meistern zu können, hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die erhöhten Wertgrenzen für öffentliche Vergabeverfahren zu verlängern.

Das Bundesland Bayern hat die derzeit geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren staatlicher und kommunaler Auftraggeber bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Sie waren erhöht worden, um schneller handeln und die aktuellen Krisen besser bewältigen zu können. Mehr noch: Auch der Anwendungsbereich wurde nun ausgedehnt.

Zunächst galten die geänderten Wertgrenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Jetzt sind einige Bestimmungen auch unabhängig vom Zweck der Beschaffung anwendbar.

Konkret können durch die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften staatliche und kommunale Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Netto-Auftragswert von 25.000 Euro per Direktauftrag vergeben. Alle Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes von zurzeit 215.000 Euro (nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB) können durch eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel