Verbraucher & Recht

Kindergeld ist dem Einkommen anzurechnen

Erhält ein Kindergeldberechtigter Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), so ist ihm das Kindergeld grundsätzlich auch dann als Einkommen zuzurechnen, wenn die Familienkasse es an das volljährige Kind auszahlt, das im Haushalt lebt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Speyer. Im zugrunde liegenden Fall war das Kind, an das das Kindergeld ausgezahlt wurde, aufgrund eigenen Vermögens selbst nicht bedürftig (Az.: 18 AS 917/20).

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