Verbraucher & Recht

Online-Glücksspiel und Sportwetten – Spieler erhält fast 70.000 Euro zurück

Fast 70.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten verzockt. Jetzt ist ihm ein großer Stein vom Herzen gefallen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Schwerin zurückgeholt. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust fast vollständig ersetzen, entschied das LG Schwerin mit Urteil vom 22. Dezember 2022.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Auch Online-Sportwetten fielen unter das umfassende Verbot. Sie waren nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn die Bundesländer die erforderliche Lizenz dafür erteilt haben. Doch auch ohne eine in Deutschland gültige Genehmigung haben viele Anbieter ihre Online-Glücksspiele und Online-Sportwetten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Verträge nichtig und die Spieler können ihr Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen September 2019 und Februar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 69.200 Euro verloren. Der Kläger hatte auch schon zuvor an Online-Glücksspielen teilgenommen und 2014 wurde für ihn eine Selbstsperre im Spielerspielsystem OASIS eingetragen. Trotz der Sperre konnte er an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilnehmen. Erst Anfang 2021 habe er erfahren, dass das Angebot der Beklagten illegal ist. „Wir haben daher von der Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das LG Schwerin. Auch die abgeschlossenen Sportwetten seien gemäß § 21 Abs. 5 GlüStV nichtig, da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz verfügt habe, stellte das Gericht weiter klar.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er an verbotenen Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von der Illegalität hatte, so das Gericht.

„Zum 1.Juli 2021 wurde zwar das Verbot für Online-Glücksspiele etwas gelockert. Es gilt aber weiterhin, dass für das öffentliche Angebot von Glücksspielen oder Sportwetten im Internet eine gültige Lizenz vorliegen muss. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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