Gesundheit & Medizin

Deutscher Pflegerat: Die Regierungskoalition muss 2023 zum Jahr der beruflich Pflegenden machen

„Die Regierungskoalition und allen voran Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach muss 2023 zum Jahr der beruflich Pflegenden machen“, fordert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), in ihrem Jahressausblick 2023:

„Die Einführung von Personalbemessungsinstrumenten und die ersten Ansätze im Rahmen einer umfassenden tariforientierten Bezahlung werden verpuffen, wenn nicht umfassende weitere Maßnahmen gesetzlich verankert und zügig umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag bietet gute Ansätze. Die Bundesregierung hat diese bis jetzt nicht oder nur bescheiden umgesetzt.

Bessere Arbeitsbedingungen liegen nicht alleine bei der Politik – aber diese muss mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingende Voraussetzungen schaffen, wie z.B. bei unseren Forderungen nach Steuerbefreiung aller Zuschläge oder der Reduzierung des Lohnsteuersatzes für die beruflich Pflegenden. Stärker als bisher müssen die Anstrengungen bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflich Pflegenden vorangetrieben werden.

Eine wirkungsvolle Stärkung der Pflege oder gar Mitwirkungsmöglichkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss ist kaum gegeben. Der Deutsche Pflegerat ist nach wie vor nicht besser im G-BA vertreten als ein Jahr zuvor.

Angegangen werden muss das Heilberufegesetz. Erfolgen muss ein Kompetenzneuzuschnitt für alle Gesundheitsberufe. Beruflich Pflegende benötigen mehr Kompetenzen und mehr Handlungsautonomie. Die Hochschulplätze für Pflege-Bachelor und sich daran anschließende Masterstudiengänge müssen ausgebaut werden. Für die Studierenden muss es eine finanzielle Hilfe geben.

Volle politische Unterstützung braucht die stationäre Langzeitpflege bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems. Die zum 1. Juli 2023 gesetzlich vorgesehene Umsetzung von nur 40 Prozent des notwendigen Personals reicht bei weitem nicht. Es müssen zügig weitere Umsetzungsschritte folgen. Für die ambulante Pflege müssen neue Strukturen der Versorgung und Finanzierung entwickelt werden.

Gelöst werden muss der Engpassfaktor in der Ausbildung zur Pflegeassistenz. Diese Qualifikation muss 2 Jahre umfassen. Nötig sind mehr Plätze und mehr Pädagog*innen für die Ausbildung. Geschaffen werden muss generell eine bundesweit einheitliche Bildungsstruktur für die Pflege.

Für den Krankenhausbereich sind die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 eindeutig geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Dieses wichtige Zeichen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gilt es im Jahr 2023 deutlich weiterzuentwickeln. Der Zeitplan muss eingehalten werden.

Benötigt wird eine konkrete Visionsentwicklung für ein neues Gesundheitswesen unter Beachtung der maßgeblichen Funktion und der Kompetenzen der beruflich Pflegenden in diesem. Dies gemeinsam entwickelt von der Politik mit dem Deutschen Pflegerat und seinen Verbänden. Und das über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg.

Die Pflegefachpersonen müssen in die sie betreffenden Selbstverwaltungsstrukturen einbezogen werden, bis hin zur Bildung von Pflegekammern in allen Bundesländern. Die beruflich Pflegenden müssen gleichberechtigt in die Telematikinfrastruktur aufgenommen werden. Beides bedarf der Unterstützung durch die Politik. Die Mitsprache muss gesichert werden. Auch auf der Bundesebene müssen hierfür ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geschaffen werden.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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