Bildung & Karriere

Arbeitgeber brechen Verhandlungen ab: Kein neuer Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk

„Die Arbeitgeber im Bäckerhandwerk haben die dramatische Situation ihrer Branche noch immer nicht erkannt.“ Das hat Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zum heutigen Abbruch der Tarifverhandlungen über einen neuen bundesweiten Tarifvertrag für Auszubildende gesagt. „Einmal mehr spielen die Arbeitgeber und der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks mit der Zukunft ihrer Branche. Die oft miesen Ausbildungsbedingungen und insbesondere die niedrigen Ausbildungsvergütungen sind der offensichtliche Grund, warum sich immer weniger Menschen für eine Ausbildung im Bäckerhandwerk entscheiden.“

Die bisherigen Vergütungen im Bäckerhandwerk von 680 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 755 Euro im 2. und 885 Euro im 3. Ausbildungsjahr lägen im Vergleich am „untersten Rand aller Ausbildungsberufe“. Seit Jahren befänden sich die Ausbildungszahlen im Sinkflug, auch bei den Abbrecherquoten läge das Bäckerhandwerk „im „traurigen Spitzenfeld“, so Tiedge. „Die historische Chance, einen deutlichen Wandel im Bäckerhandwerk zu vollziehen und die Ausbildung endlich attraktiver zu machen, wurde leider verpasst.“

In der Tarifverhandlung am vergangenen Mittwoch hatte es bereits eine Verständigung von Arbeitgeberseite und Gewerkschaft NGG für einen neuen Tarifvertrag gegeben, der auch allgemeinverbindlich erklärt werden sollte. Diese heute von Arbeitgeberseite widerrufene Einigung sah wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr sollten die Ausbildungsvergütungen in der ersten Stufe auf 850 Euro und in der zweiten auf insgesamt 950 Euro steigen,
  • im 2. Ausbildungsjahr sollten die Ausbildungsvergütungen zuerst auf 900 Euro und dann 1.000 Euro steigen,
  • im 3. Ausbildungsjahr sollten die Ausbildungsvergütungen in der ersten Stufe auf 1.075 Euro und in der zweiten Stufe auf 1.100 Euro steigen.

Ferner war eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie von 50 Euro monatlich vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2024, ein zusätzlicher freier Tag vor Abschlussprüfungen und ab dem 1. Januar 2025 ein Fahrkostenzuschuss von 49 pro Monat mündlich vereinbart worden.

„Weil die Verhandlungen auf Bundesebene gescheitert sind, haben jetzt die regionalen Arbeitgeber die Chance, zu zeigen, wie wichtig die Sicherung ihres Berufnachwuchses ist“, so der Verhandlungsführer der Gewerkschaft NGG, Uwe Ledwig. Befremdlich findet Ledwig, Landesbezirksvorsitzender Ost der Gewerkschaft NGG, dass der Präsident des Zentralverbands Michael Wippler die Forderungen der Gewerkschaft als überzogen und inakzeptabel bezeichnet hat. Ledwig: „In seinem Heimatverband Sachsen gibt es seit über 20 Jahren keinen Tarifvertrag für die Beschäftigten mehr. Mit einem Experten für Tarifangelegenheiten haben wir es hier also nicht unbedingt zu tun.“  Die Gewerkschaft NGG werde nun entscheiden, ob der Weg über regionale Vereinbarungen in Tarifverträgen gegangen werde.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Jonas Bohl
Telefon: +49 (40) 38013-106
Fax: +49 (40) 38013-220
E-Mail: jonas.bohl@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel