Verbraucher & Recht

Glücksspieler erhält 14.300 Euro von Online-Casino zurück

Ob im realen oder im virtuellen Casino – am Ende gewinnt doch die Bank. Dennoch gibt es einen großen Unterschied: Wer sein Geld bei Online-Glücksspielen im Internet verloren hat, hat gute Chancen, den Verlust zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 27. März 2023. Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von 14.300 Euro vollständig zurückzahlen muss.

Die Beklagte betrieb eine deutschsprachige Internet-Domain, auf der sie die Teilnahme an Online-Glücksspielen anbot, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen. In der Annahme, dass das Angebot legal sei, nutzte der Kläger das Angebot und versuchte zwischen März 2019 und Dezember 2021 sein Glück bei den Online-Casinospielen. Ohne Erfolg. Am Ende hatte er insgesamt 14.300 Euro verloren.

„Mit ihrem Angebot hat die Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Da die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind, haben wir den Verlust für unseren Mandanten zurückgefordert“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Regensburg folgte der Argumentation. Es machte deutlich, dass Online-Glücksspiele in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Die Beklagte habe ihr Angebot dennoch auch Spielern in Deutschland zugänglich gemacht und somit gegen das Verbot verstoßen. Die Verträge seien daher gemäß § 134 BGB nichtig und die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Die Beklagte müsse dem Kläger den Verlust in Höhe von 14.300 Euro vollständig ersetzen, entschied das Gericht.

Maßgeblich sei der Zeitpunkt des Vertragsschlusses im März 2019. Dadurch komme es auf eine mögliche spätere Legalisierung des Angebots nicht an, da diese nicht rückwirkend auf den Vertrag anzuwenden sei, führte das Gericht aus. Zum 1. Juli 2021 wurde das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar etwas gelockert. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses habe es aber keinerlei relevante Duldung für Online-Glücksspiele gegeben, machte das LG Regensburg deutlich.

Auch wenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen möglicherweise gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dies seinem Rückforderungsanspruch nicht im Weg. Dies sei nur der Fall, wenn er bewusst verbotswidrig gehandelt oder sich dem Verbot leichtfertig verschlossen hat. Das sei nicht ersichtlich und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das Gericht.

„Inzwischen gibt es eine lange Reihe von Urteilen, die belegen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist für das Anbieten von Online-Glücksspielen nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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