Fahrzeugbau / Automotive

Goodyear bietet viele nach De-minimis 2023 förderfähige Reifen und Lösungen

  • Runderneuerte Reifen förderfähig, auch für Baustellenfahrzeuge
  • Förderung kann jetzt beantragt werden

Goodyear bietet Unternehmen der Transportbranche auch in diesem Jahr ein breites Sortiment an hochwertigen Lkw-Reifen und innovativen Lösungen, die vom Bundes­amt für Logistik und Mobilität (BALM), früher Bundesamt für Güterverkehr, mit dem Förderprogramm De-minimis gefördert werden können.

Die Förderperiode 2023 hat im Januar begonnen und läuft bis zum 2. Okto­ber 2023, wie das Bundesamt auf seiner Website mitteilt. Wer die Förderung beantragen möchte, sollte zügig handeln, idealerweise in der ersten Jahreshälfte, weil das Fördervolumen in der Förderperiode 2023, wie bereits im Vorjahr, etwas geringer ausfällt als noch 2021.

„Förderfähig sind im Sortiment von Goodyear viele hochwertige Lkw-Reifen, unter anderem der kraftstoffeffizien­te Fuelmax Endurance, und Lösungen wie das prädiktive Reifendruckkontroll­system TPMS. Transportunternehmen können jetzt ihren Antrag auf Förderung stellen“, erklärt Christian Fischer, Verkaufsleiter Lkw-Reifen Deutschland bei Goodyear. Informationen zu förderfähigen Reifen und Lösungen von Goodyear stehen auf der Goodyear-Website bereit. Die Antragsunterlagen für De-minimis 2023 sind im eService-Portal des BALM verfügbar.

Förderfähige Reifen von Goodyear

Zu den vielen förderfähigen Reifen im Sortiment der Marken Goodyear, Dunlop, Fulda, Sava und Debica gehört im Lenkachsbereich beispielsweise die Goodyear Serie Fuelmax S Endurance – ein Alleskönner, der die von Autobahnfahrten bekannte Kraftstoffeffizienz auch auf die Bundes- und Landstraße bringt. Aufgrund seiner Geräusch- und Kraftstoffeffizienzklasse punktet der Fuelmax S Endurance mit bis zu 70% förderfähigem Anteil im De-minimis-Programm 2023. Für die Antriebsachse verweisen die Goodyear-Experten auf den besonders laufleistungsstarken Kmax D Gen-2 oder Dunlop SP446, jeweils mit bis zu 60% förderfähigem Anteil. Für Auflieger und Anhänger wiederum qualifiziert sich der Dunlop SP247 – wie alle Trailer-Reifen mit Schneeflocke (3PMSF) – als überobligatorisch mit 100% förderfähigem Anteil.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen von De-minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahr­zeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen, so das BALM. Der Förderhöchstbetrag je Antragsteller liegt bei 2.000 Euro pro Fahrzeug und maximal 33.000 Euro pro Unternehmen.

Auch Runderneuerte sind förderfähig

Wer einen positiven Zuwendungsbescheid vom BALM erhält, kann mit der Förderung den zunehmenden, inflationsbedingten Kosten­druck ein Stück weit ausgleichen. Neben ausge­wählten Lkw-Reifen und Lösungen sind generell auch runderneuerte Reifen nach De-minimis förderfähig, sogar Pneus für Baustellenfahrzeuge, sofern sie runderneuert sind. Der förderfähige Anteil bei runderneuerten Baustellen- und Winterreifen für die Antriebsachse liegt bei 50%. Das ist folge­richtig, denn zur Rund­erneuerung werden weniger Rohstoffe und Energie als für die Herstellung von Neureifen benötigt.

„Das Multi-Leben-Konzept von Goodyear gibt dem Pneu durch Runderneuerung, kombiniert mit Nach­schneiden, vier Reifenleben und ist um­weltschonender als der Kauf von Neureifen. Der CO2-Fußabdruck wird reduziert, und die Gesamtbetriebskosten des Unternehmens sinken“, betont Fischer.

Maßnahmen zur Ladungssicherung und personenbezogene Maßnahmen sind in der Förderperiode 2023 anders als im Vorjahr nicht mehr förderfähig.

Nach De-minimis geförderte Reifen und Lösungen dürfen nicht weiterveräußert werden.

De-minimis 2023 auf BALM-Website

De-minimis richtet sich an Betreiber von Kraftfahrzeugen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Informationen einschließlich Kontaktdaten beim Bundes­amts für Logistik und Mobilität sowie ein De-minimis-Wegweiser sind auf der Website des BALM verfügbar.

Links zum Thema:

Informationen zu förderfähigen Reifen und Lösungen von Goodyear:

https://www.goodyear.eu/de_de/truck/wissensdatenbank/de-minimis-2023.html

Informationen zu De-minimis auf der Website des BALM: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html

Antragsunterlagen für De-minimis 2023 im eService-Portal des BALM:

https://antrag.gbbmdv.bund.de/de-minimis-dm-

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Goodyear Germany GmbH
Dunlopstr. 2
63450 Hanau
Telefon: +49 (6181) 68-01
Telefax: +49 (6181) 68-1283
http://www.goodyear.de

Ansprechpartner:
Vanessa Hartmann
Specialist Communication DACH
E-Mail: vanessa.hartmann@goodyear.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel