Verbraucher & Recht

Hecke als Sichtschutz darf entfernt werden

Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück ohne Zustimmung des Nachbarn auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Das gilt aber nur dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt (Az.: 8 U 52/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken .

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