Gesundheit & Medizin

Deutscher Pflegerat fasst Grundsätze der PPR 2.0 zusammen und veröffentlicht erstes Expert*innenpapier zur Personalbesetzung in Notaufnahmen

Die Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) beschäftigt sich mit zentralen Themen der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) im Krankenhaus. Heute haben die Kommission und ihre Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege wichtige Grundsätze zur Einführung der PPR 2.0 sowie das erste Experter*innenpapier zur Personalbesetzung in Notaufnahmen veröffentlicht.

Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, weist in Bezug auf das „Rahmenkonzept – Grundsätze der PPR 2.0 für Erwachsene“ hin:

„Das Rahmenkonzept – Grundsätze PPR 2.0 für Erwachsene setzt den Fokus auf die übergeordnete Zielsetzung und die Einordnung der PPR 2.0 für die Personalbedarfsermittlung der Pflege in Krankenhäusern. Es fasst die Grundsätze zusammen und enthält Klarstellungen zur PPR 2.0.

Aus der Praxis haben wir zahlreiche Rückmeldungen bekommen, dass es bei der laufenden Erprobung zu Unsicherheiten kommt. Beispielsweise stellen wir klar, dass es sich bei der PPR 2.0 nicht um ein Instrument zur individuellen Pflegeplanung handelt, sondern um ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung.

Neben Erläuterungen zur PPR 2.0 geht das Rahmenkonzept weiter auf die Unterschiede der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder PPR 2.0 ein. Bei der PPR 2.0 für Erwachsene handelt es sich um ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung auf Grundlage von Indikatoren, die Hinweise auf den Personalbedarf geben. Die Einstufung im Rahmen der PPR 2.0 für Kinder erfolgt demgegenüber anhand von tatsächlich geleisteten Maßnahmen. Ermittelt wird hier nicht der Pflegepersonalbedarf, sondern der Ist-Personalstand.“

Zur Veröffentlichung des „Expert*innenpapiers Personalbesetzung Notaufnahme“ der Fachkommission PPR 2.0 – Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege des Deutschen Pflegerats, betont Irene Maier:

„Eine umfassende und sichere Notfallversorgung erfordert eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung zu jeder Zeit. Notaufnahmen sind in Bezug auf ihre personelle Besetzung und Qualifikation äußerst heterogen ausgestattet. Eine einheitliche Personalbedarfsermittlung nach den Prinzipien der PPR 2.0 ist daher nicht möglich.

Ein geeigneteres Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs stellt aus Sicht der Expert*innen der Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats die mittlere Personalbindungszeit/Einschätzungsstufe dar, unter Einbezug der Patientenkontakte. Die hierfür notwendigen Daten müssen jedoch zeitnah weiterentwickelt werden, da eine einfache Multiplikation der mittleren Bindungszeit mit der Fallzahl der Patient*innen nicht ausreichend ist.

Benötigt werden klare Festlegungen von Anwesenheitszeiten für Pflegefach- und Assistenzpersonen und für die Administration. Mindestens 50 Prozent der Pflegefachpersonen sollten über eine Fachweiterbildung Notfallpflege und/oder ein entsprechendes Studium verfügen.

Notwendig ist die Schaffung eines eigenständigen Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege. Definiert werden müssen unter Einbezug der Pflege vorläufige Besetzungsregelungen. Unabdingbar ist, dass Kliniken Ausfallkonzepte etablieren.“

Ergänzende Informationen:

Weitere Arbeitsgruppen der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats arbeiten aktuell zu Fragen der Digitalisierung, z.B. zur kurzfristig möglichen digitalen Abbildung der PPR 2.0, und zu Frage, wie aus pflegefachlicher Sicht ein adäquater Qualifikationsmix begründet und mittels eines Instruments zur Personalbedarfsermittlung abgebildet werden könnte. Hierzu werden in nächster Zeit ebenfalls Expert*innenpapiere des Deutschen Pflegerats veröffentlicht.

Das „Rahmenkonzept – Grundsätze PPR 2.0 für Erwachsene“ und das „Expert*innenpapier Personalbesetzung Notaufnahme“ liegen der Anlage bei und stehen zum Download unter www.deutscher-pflegerat.de zur Verfügung.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

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