Verbraucher & Recht

Im Ernstfall gut vertreten

Wer springt ein, wenn es nicht mehr möglich ist, selbst zu handeln oder Entscheidungen zu fällen? Die Frage der rechtlichen Vorsorge sollten alle ab 18 Jahren frühzeitig klären. Für viele der rund 16,7 Millionen Singles in Deutschland ist das besonders herausfordernd. Wen kann man mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betrauen, und was bedeutet das für den Bevollmächtigten? Diese und alle wichtigen Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht klärt die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Mit einer Vorsorgevollmacht bekommt eine Person im Ernstfall Handlungsvollmacht über wesentliche Lebensentscheidungen. „Es sollte jemand sein, dem man vertraut und der dieser Aufgabe gewachsen ist“, erklärt die Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. Viele Paare, ob verheiratet oder nicht, setzen sich dabei gegenseitig ein. Seit Anfang des Jahres ist das für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften in medizinischen Notfällen sogar ohne Vorsorgevollmacht möglich – aber nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für sechs Monate.

Bei Singles wird die Sache schon komplizierter. „Es ist nicht selbstverständlich, dass alles innerhalb der Familie geregelt wird“, so Simone Weidner. „Und wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, schaltet das Krankenhaus das Betreuungsgericht ein. Das bestimmt, wer für einen erkrankten Menschen die anstehenden Entscheidungen fällen soll. Das können Angehörige oder hauptberufliche Betreuer sein und unter Umständen genau die, die man für sich nicht wollte.“

Deshalb sollte jeder die Möglichkeit nutzen, in gesunden Tagen festzulegen, wer im Fall der Fälle für einen entscheiden soll. Wie man diese Vertrauensperson findet, was die Vorsorgevollmacht alles regelt und welche Dokumente noch wichtig sind, erklärt der ausführliche Bericht in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest oder online unter www.test.de/vorsorgevollmacht.

Interview mit Finanztest-Redakteurin Simone Weidner

Warum sollten sich alle ab 18 Jahren mit dem Thema Vorsorgevollmacht beschäftigen?

Themen wie Unfall, Krankheit und Tod verdrängen die meisten gerne. Doch was passiert zum Beispiel, wenn jemand nach einem Unfall ins künstliche Koma versetzt wird und nicht ansprechbar ist? Wer regelt dann die wichtigsten Sachen? Oft gibt es Angehörige oder Freunde, die das machen würden. Also mit Ärzten sprechen, sich um die Wohnung kümmern, die Miete zahlen. Sie haben dafür aber keine rechtliche Grundlage. Deshalb sollte in einer Vorsorgevollmacht festgelegt sein, wer dann handeln darf.

Wie geht jemand am besten vor?

Das Wichtigste ist, zunächst eine Person zu finden, die bereit ist, im Ernstfall einzuspringen. Oft bevollmächtigen sich Ehepartner und Paare gegenseitig, Senioren ihre erwachsenen Kinder oder junge Menschen ihre Eltern oder Geschwister.

Welches Dokument ist das richtige?

Eine Vorsorgevollmacht. Wir empfehlen, so konkret wie möglich festzulegen, für welche Aufgaben eine bevollmächtigte Person zuständig sein soll. Mit Datum und Unterschrift ist das Dokument gültig.

Ein Notar ist nicht nötig?

Richtig. Im Prinzip reicht ein Blatt Papier aus, auf dem handschriftlich oder am Computer geschrieben alles formuliert ist. Wir empfehlen, einen Vordruck, also ein Musterformular zu verwenden, damit nichts vergessen wird und alles rechtssicher formuliert ist. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest (www.test.de/vorsorge-set) mit Schritt-für-Schritt-Anleitung eignet sich dafür sehr gut.

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