Energie- / Umwelttechnik

NABU zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Nachtragshaushalt und zur Umwidmung der Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds stattgegeben. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert:

“Das Urteil zieht der aktuellen Klimaschutzfinanzierung den Boden unter den Füßen weg. Kurz vor Finalisierung des Bundeshaushalts stellt sich damit die Frage, wie die Bundesregierung die gewaltigen Umbaumaßnahmen des öffentlichen Sektors, der Wirtschaft, aber auch im privaten Bereich finanzieren will. Es fehlen nun etliche Milliarden, für die jetzt noch schnell eine Alternative gefunden werden muss, um die Investitions- und Planungssicherheit nicht zu gefährden sofern jetzt nicht noch schnell eine Alternative gefunden wird. Nach diesem herben Rückschlagmuss sich die Bundesregierung ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob sie an der Schuldenbremse in ihrer heutigen Form festhalten und damit die Zukunft des Landes aufs Spiel setzen will.”

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Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns

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