Finanzen / Bilanzen

Neue Musterbedingungen: Balkonkraftwerke künftig über die Hausratpolice versichert

Strom ist teuer und Nachhaltigkeit liegt im Trend. Viele Menschen denken vor diesem Hintergrund über die Anschaffung einer Mini-Photovoltaikanlage auf dem eigenen Balkon nach. Die gute Nachricht aus Verbrauchersicht: Eine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt man dafür nicht. „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Der Verband hat die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung jetzt erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen. „Kundinnen und Kunden, die mit einer Mini-Photovoltaikanlage ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sollten sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen. Daher haben wir unsere Musterbedingungen angepasst“, so Käfer-Rohrbach.

Kundinnen und Kunden sollten mit ihrem Versicherer reden 

Grundsätzlich gelten die erweiterten Musterbedingungen für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Der Verband empfiehlt daher allen Besitzerinnen und Besitzern von Balkonkraftwerken, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert. Anders als bei großen Photovoltaikanlagen, die meist auf dem Dach installiert werden, gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen.

Private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden bei Nachbarn 

Beim Schutz der Mini-Solaranlagen kann auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Löst sich zum Beispiel ein Modul während eines Sturms und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Mieter, so der Rat des GDV, sollten vor einer Installation zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Idealerweise gehen sie auf ihren Vermieter zu und holen sich die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk ein. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, ist die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig.

Gut zu wissen: Seit Jahresbeginn werden die Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung entfällt. Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme, die einen Kauf finanziell unterstützen.

Was gilt für Immobilienbesitzer, die ihre Solaranlage versichern möchten? 

Immobilienbesitzer können ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck).

Über Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.

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