Bauen & Wohnen

Klimaschutz leicht gemacht

Alte Heizungen verbrauchen viel Energie und treiben die Heizkosten in die Höhe. Um das zu verhindern und den Klimaschutz zu verbessern, hat die Bundesregierung jetzt ein umfassendes Förderpaket geschnürt: Beim Umstieg von veralteten Öl- oder Gasheizungen auf umweltfreundliche Alternativen, zum Beispiel Wärmepumpen, sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Die maximale Förderung besteht aus einer Basisförderung, die mit verschiedenen Boni kombinierbar ist, 70 Prozent aber nicht übersteigen darf.

Kathrin de Blois, geschäftsführende Gesellschafterin des Mönchengladbacher Haustechnikunternehmen Haaß GmbH & Co. KG. erklärt: „Endlich bekommen wir mehr Klarheit und Sicherheit. Durch die Novelle des  Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 wird der Wechsel zu einer energieeffizienten Heizungsanlage ab sofort wieder attraktiver.“

Anspruch auf eine Förderung haben sowohl Eigentümer von Wohn- wie auch von Nichtwohnimmobilien. Die Voraussetzung: Die neue Heizung muss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Höhe der Förderung variiert.

Von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent profitieren alle Eigentümer von Wohn- und anderen Immobilien, also Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen. Förderfähig sind bei Wohnimmobilen Ausgaben in Höhe von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei zwei bis sechs Wohneinheiten können bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden, ab der siebten immerhin noch 8.000 Euro je Wohneinheit.

Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Förderung nach der Quadratmeterzahl: So können bei einer Nettogrundfläche von bis zu 150 Quadratmetern Ausgaben bis maximal 30.000 Euro gefördert werden. Bei mehr Fläche sinkt die Förderung prozentual.

Darüber hinaus winken weitere Boni:

So gibt es bei Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichem Kältemittel einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen   oder ihre funktionstüchtigen und mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen austauschen.  Aber: Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent.

Zudem können selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen.

Ein Rechenexempel: Eine vierköpfige Familie im Eigenheim mit einem Haushaltseinkommen von 70.000 Euro tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe aus. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 32.000 Euro, davon wären 30.000 Euro förderfähig. Die Grundförderung würde 30 Prozent betragen, also 9.000 Euro. Hinzu käme der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, sprich weitere 6.000 Euro, sowie der Effizienzbonus, der sich mit 5 Prozent auf 1.500 Euro beliefe. Insgesamt kann die Familie also eine maximale Förderung von 16.500 Euro erhalten. Der Eigenanteil für die Wärmepumpe läge demnach bei 15.500 Euro.

Ein zweites Beispiel: Ein Rentnerehepaar, ebenfalls im Eigenheim mit Solaranlage auf dem Dach, mit einem Haushaltseinkommen von 38.000 Euro, möchte seine 18 Jahre alte Ölheizung gegen eine Pelletsanlage austauschen. Der Austausch ist für 2029 geplant. Die Anschaffungskosten von 29.000 Euro werden mit 30 Prozent, also 8.700 Euro, Grundförderung gefördert. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt – aufgepasst! – 17 Prozent (ab 2029 verringert er sich um 3 Prozent). Damit werden weitere 4.930 Euro gefördert. Hinzu kommen 30 Prozent, sprich 8.700 Euro, Einkommensbonus. Damit wäre die maximale Förderung in Höhe von 70 Prozent erreicht. Obendrauf kommen noch einmal 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizungen – sofern der Staub-Emissionswert eingehalten wird. Das heißt, das Ehepaar kann 22.800 Euro Förderung erhalten.

Bernd Haaß, der den Mönchengladbacher Familienbetrieb gemeinsam mit  seiner Schwester Kathrin de Blois in zweiter Generation leitet, betont: "Der Heizungstausch ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz, sondern dank der Fördermöglichkeiten auch wirtschaftlich sinnvoll. Damit wird der finanzielle Aufwand für Hausbesitzer deutlich reduziert. Gleichzeitig erfolgen Einsparungen bei den Energiekosten. Kombiniert man die energieeffiziente Heizung dann auch noch mit einer Solaranlage auf dem Dach, kann man sich energietechnisch ziemlich unabhängig machen.“

Gut fürs Klima und gut für die Branche

Die neuen Fördermöglichkeiten dürften den ohnehin krisensicheren SHK-Unternehmen einen weiteren Aufschwung bescheren. Das ist auch gut für die Mitarbeiter und die Arbeitsplätze, die auch zukünftig sicher sein werden. Kathrin de Blois:  „All das zeigt einmal mehr, wie nachhaltig, zukunftsfähig und notwendig unser Handwerk ist.“

Bernd Haaß ergänzt: „Eine Handwerkerausbildung garantiert heute mehr als ein Studium einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit attraktiver, tarifgebundener Bezahlung.“

Das Unternehmen „Haaß – Sanitär und Heizung“ wurde 1987 von Georg Haaß in Mönchengladbach-Rheydt gegründet. Die Firma beschäftigt rund 50 Mitarbeiter und bietet ihren Kunden einen umfassenden Service im Bereich Sanitär, Heizung, Klima, Elektrik, Trockenbau, Malern und Fliesenlegen inklusive Notdienst. Bernd Haaß, Installateur- und Heizungsbauermeister, verantwortet die technische Geschäftsführung. Kathrin de Blois (geb. Haaß), die in London Wirtschaftswissenschaften studiert hat, führt die kaufmännische Geschäftsleitung des Unternehmens. Das Unternehmen legt großen Wert auf Ausbildung, ca. 25 % der Belegschaft sind Auszubildende.  Dem Facharbeitermangel wirkt Haaß unter anderem durch Vorträge an Schulen und durch den Einsatz modernster Technologien entgegen.

Weitere Informationen unter:  https://www.haass-haustechnik.de/ und unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen#heizungswegweiser

Auch in der beiliegenden Anlage finden Sie weitere Informationen.

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