
„Wir brauchen unbürokratische und pragmatische Entscheidungen beim Denkmalschutz“
So soll zukünftig mehr als bisher die Frage im Fokus stehen, welche Erhaltungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude für Eigentümer überhaupt wirtschaftlich zumutbar sind. Zudem sollen Entscheidungen in den allermeisten Fällen abschließend durch den Landkreis getroffen werden können. Die bisher bei allen Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude erforderliche Zustimmung des Landesamts für Denkmalpflege soll zukünftig noch für den Abriss nötig sein. Auch sollen Genehmigungsverfahren digitaler und schneller werden.
Dass Entscheidungen künftig in vielen Fällen nur noch durch eine statt zwei Behörden getroffen werden sollen, sei ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. „Es ist niemandem vernünftig zu erklären, warum mit der Beurteilung, wie ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder umgebaut werden darf, Mitarbeiter von zwei Behörden beschäftigt werden. Klare, pragmatische Entscheidungen vor Ort sind ein wichtiger Beitrag für einen modernen Denkmalschutz, der Dinge möglich macht, statt nur starr am Vergangenen festzuhalten“, so Krug. Für das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag wünsche er sich deshalb, dass auch über ein Abriss allein durch den Landkreis entschieden werden kann. „Niemand will leichtfertig historische Gebäude niederreißen. Aber der Abriss einer alten ungenutzten Scheune oder eines verfallenen Hauses, in das niemand mehr investieren will, ist keine kulturelle Katastrophe, die ein weit entferntes Landesamt verhindern müsste, sondern kann ein wichtiger Beitrag dafür sein, dass sich unsere Stadt- und Dorfkerne entwickeln und mehr Menschen dort wohnen können. Ob ein Abriss gerechtfertigt ist, können wir hier im Vogelsbergkreis gut allein beurteilen und entscheiden“, machte Krug deutlich.
Zudem lohne sich ein Blick in das Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen. Dort sei vor wenigen Jahren ebenfalls das Denkmalschutzgesetz überarbeitet und geregelt worden, dass bloße Instandhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern oft keiner Genehmigung mehr bedürften. „Wenn auch in Hessen die Sanierung des Daches, der Austausch der Fenster oder das Streichen der Fassade ohne Genehmigung erfolgen könnte, wäre das eine echte Entlastung für Eigentümer, aber auch für den Landkreis als Genehmigungsbehörde. So würde Geld gespart und andere Verfahren könnten schneller bearbeitet werden“, formulierte Krug eine weitere Anregung für die anstehende Gesetzesreform.
Insgesamt sei das vorgestellte Eckpunktepapier ein guter erster Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Denkmalschutzrecht. Aus Sicht des Baudezernenten müsse aber zukünftig grundsätzlich beim Denkmalschutz gelten, dass weniger mehr sei. „Anstatt große Teile von Dörfern unter Denkmalschutz zu stellen, ist es für die Zukunft unseres kulturellen Erbes besser, wenn wir uns auf die wirklich bedeutende Gebäude konzentrieren. So können wir einerseits die Geschichte und Identität unserer Heimat bewahren, anderseits aber auch baulich hier Zukunft gestalten“, machte Krug abschließend seine Haltung deutlich.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
