Verbraucher & Recht

Entgelttransparenz: Kommissionsempfehlungen müssen als Handlungsauftrag verstanden werden

Der Bericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ teilt wichtige Forderungen von Südwesttextil, muss aber in verbindliche Handlungsanleitungen überführt werden.  

Südwesttextil spricht sich für eine substanzielle Nachbesserung bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie aus. In einem im September veröffentlichten Positionspapier erläutert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen für die Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. 

Übernahme der Empfehlungen erforderlich

Eine von Karien Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beauftragte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie kommt nun zu ähnlichen Schlüssen in ihrem Abschlussbericht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der Bericht teilt viele der von Südwesttextil benannten praktischen und rechtsstaatlichen Bedenken, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Vergleichsgruppenbildung und der Privilegierung von tarifgebundenen Unternehmen. Wir vermissen allerdings verbindliche Handlungsempfehlungen und fordern die Bundesregierung daher auf, die Ergebnisse der von ihr eigens beauftragten Kommission als Grundlage für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie zu nutzen. Dabei müssen die europarechtlichen Grenzen so weit wie möglich ausgelotet werden.“

Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft anerkennen

Europarechtliche Bedenken äußert die Kommission im Zusammenhang mit dem von Südwesttextil geforderten Erhalt der Angemessenheitsvermutung sowie der Privilegierung von tarifanwendenden Arbeitgebern. Der Abschlussbericht betont zwar ebenfalls die Bedeutung der Tarifautonomie, stellt allerdings mit Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine pauschale Angemessenheitsvermutung in Frage. Ebenfalls wird die Forderung von Südwesttextil nicht berücksichtigt, tarifanwendende Unternehmen gleichzustellen und damit zu entlasten. Die Bundesregierung muss klar Position für die hohe Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft zu beziehen, indem sie tarifliche Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie so weit wie europarechtlich möglich erhält.

Umsetzung bürokratiearm, digitalisiert und verhältnismäßig gestalten

Südwesttextil begrüßt, dass die Kommission ebenfalls die übermäßige Ausweitung der Vergleichsgruppen ablehnt und dabei auf die Praktikabilität und tarifliche Orientierung verweist. Die EU-Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, mit dem Rückgriff auf eine „einheitliche Quelle“ ebenfalls konzern- oder branchenübergreifende Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies wird von Südwesttextil im Positionspapier als praxisfremd und ausufernd identifiziert. Ähnlich sieht der Kommissionsbericht die Forderungen des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands nach praktikabler, digitaler Unterstützung der Unternehmen bei der Bewertung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Südwesttextil bewertet außerdem die Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten der EU-Richtlinie als unverhältnismäßig. Die Forderung von Südwesttextil, dass die Berichtspflichten nicht auf Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten ausgeweitet werden sollten, teilt die Kommission ebenfalls. 

Das vollständige Positionspapier mit weiteren Details zu den Forderungen finden Sie hier.  

Über den Südwesttextil e.V.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.

Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.

Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.

Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.

Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Südwesttextil e.V.
Türlenstraße 6
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 21050-0
Telefax: +49 (711) 233718
http://www.suedwesttextil.de

Ansprechpartner:
Rebekka Rüth
Leiterin Kommunikation + Event
Telefon: +49 (711) 21050-16
E-Mail: rueth@suedwesttextil.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel