BGH-Urteil zur Rentenfaktor-Klausel: Was Verbraucher jetzt tun sollten
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat?
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz. Die dort verwendete Klausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor – und damit die spätere Monatsrente – einseitig zu senken, wenn sich Lebenserwartung oder Zinssituation ungünstig entwickeln. Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Der BGH wertet dies als unzulässiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Ein solches Anpassungsrecht sei den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur nach unten wirkt, nicht aber Verbesserungen zugunsten der Versicherten weitergibt. Die Klausel benachteilige die Versicherten daher unangemessen und ist unwirksam.
Das Urteil knüpft an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) an, das eine Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt hatte. Dr. Stoll & Sauer hatte zudem in eigenen Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und dem Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) verbraucherfreundliche Entscheidungen gegen Rentenfaktor-Kürzungen erstritten.
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