Was ist bei einer energetischen Sanierung zu beachten?
Steuerlich besonders attraktiv können für Eigenheimbesitzer staatlich geförderte energetische Sanierungen sein. So gibt es für selbstgenutzte, mindestens zehn Jahre alte Immobilien einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel für die Dämmung des Daches. Dieser beträgt 20 Prozent der förderfähigen Arbeits- und Materialkosten, verteilt auf drei Jahre. Maximal gewährt der Fiskus eine Steuerermäßigung von 40.000 Euro. Den Steuerbonus gibt es jedoch nur, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster vorliegt. Wichtig zu wissen. Der geförderte Betrag wird auf drei Teile über drei Jahre verteilt. Wer also noch 2025 mit den Arbeiten beginnt, kann bereits in der Steuererklärung für 2025 von dem Bonus profitieren.
Beispiel: Das Dach Ihres Eigenheimes wird für 25.000 Euro nachweislich energetisch saniert. 20 Prozent davon sind förderfähig, der Steuerbonus beläuft sich somit auf 5000 Euro. Verteilt auf drei Jahre sind dies pro Jahr 1.666,66 Euro. Zahlen Sie also bereits in diesem Jahr 1.666,66 Euro, können Sie den Betrag bereits bei der Steuererklärung für 2025 einsetzen.
Steuerberater Polz warnt aber: „Wer vom Steuerbonus profitieren will, kann nicht gleichzeitig staatlich geförderte, zinsgünstige KfW-Kredite in Anspruch nehmen.“ Er rät sich vorher gut zu überlegen, was finanziell attraktiver ist.
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