Betriebliche Praxis und Arbeitsrecht
Kein Antrag erforderlich
Den Freibetrag muss Ihr Arbeitgeber ohne Antrag bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen. Das heißt beispielsweise: Wenn Sie 1.000 Euro brutto monatlich verdienen, darf Ihr Arbeitgeber für Sie keine Lohnsteuer abführen. Wenn Sie 4.000 Euro brutto verdienen, berechnet er für ein Bruttoentgelt von (4.000 Euro – 2.000 Euro =) 2.000 Euro Lohnsteuer.
Kein Aufsparen möglich
Der Freibetrag kann nicht für spätere Monate „aufgespart“ werden, wenn Sie in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdienen. Hier gilt ein striktes Monatsprinzip. Wenn Sie den 2.000-Euro-Freibetrag in einem Monat nur zu 1.000 Euro nutzen, „verfallen“ die weiteren 1.000 Euro. Das kann innerbetrieblich allerdings durch Arbeitszeitkonten geregelt werden. Beispielsweise können in einem Monat „Plusstunden“ auf einem Konto eingestellt werden, die in der Folgezeit „abgefeiert“ werden.
Nur für einen einzigen Job
Der Aktivrentenfreibetrag gilt nur für ein einziges Beschäftigungsverhältnis. Allerdings können innerhalb eines Jahres auch mehrere hintereinander liegende Beschäftigungsverhältnisse durch den Freibetrag begünstigt werden.
Beispiel: Bis Mai 2026 arbeiten Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, im Juni wechseln Sie zu einem anderen. In beiden Beschäftigungsverhältnissen haben Sie Anspruch auf den „Aktivrentenfreibetrag“.
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