Ford verschärft Rückruf beim Kuga Plug-in-Hybrid
Die Lage ist ernst: Ford-Rückrufschreiben vom 26. Februar 2026
Das neue Schreiben zeigt, wie ernst Ford die Lage selbst einschätzt. Der Hersteller warnt darin nicht nur vor Brandgefahr, sondern auch vor einem möglichen Verlust der Antriebskraft. Wörtlich heißt es: „Im Falle eines internen Kurzschlusses der Hochvolt-Batteriezelle erscheinen die Meldung ‚Bitte jetzt anhalten‘ und ein Warnsymbol im Kombiinstrument. Des Weiteren kann es zu einem Verlust der Antriebskraft kommen, was das Unfallrisiko erhöht.“ Gleichzeitig soll die Hochvoltbatterie nur noch bis 80 Prozent geladen werden. Außerdem sei „bis auf Weiteres NUR den Standardmodus ‚Auto-EV‘ zu verwenden“. Eine endgültige technische Abhilfe steht nach Angaben von Ford weiter aus und werde „voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein“.
Das neue Rückrufschreiben von Ford im Überblick
- Ford führt den Rückruf unter dem Code 25SC4.
- Betroffen sind Fahrzeuge des Modells Ford Kuga Plug-in-Hybrid.
- Ford warnt vor einem möglichen „internen Kurzschluss“ in Zellen der Hochvoltbatterie.
- Im Schreiben ist ausdrücklich von einer „thermischen Entlüftung der Batterie“ die Rede, „die zu einem Fahrzeugbrand führen kann“.
- Die Batterie darf nur noch bis 80 Prozent geladen werden.
- Es soll ausschließlich der Standardmodus „Auto-EV“ genutzt werden.
- Die Modi „Tiefer Schlamm“ und „Tiefer Schnee“ sollen nicht verwendet werden.
- Ford warnt vor der Meldung „Bitte jetzt anhalten“ und vor einem möglichen Verlust der Antriebskraft.
- Eine technische Abhilfe ist laut Ford noch nicht verfügbar und wird erst für Mitte 2026 in Aussicht gestellt.
- Halter sollen laut Schreiben auch andere Nutzer des Fahrzeugs über „den Mangel und die Gefahren“ informieren.
Für Dr. Stoll & Sauer ist das Schreiben ein weiterer Beleg dafür, dass Ford den Kuga Plug-in-Hybrid bis heute nicht in einen sicheren und uneingeschränkt nutzbaren Zustand versetzen konnte. Ein Fahrzeug, das wegen Brandgefahr nur eingeschränkt geladen werden darf, dessen Fahrmodi reduziert werden und bei dem sogar ein Leistungsverlust während der Fahrt droht, weist einen erheblichen Mangel auf. Verbraucher müssen sich nicht dauerhaft mit Provisorien, Warnhinweisen und Vertröstungen zufriedengeben.
Ford Kuga: Rückrufgeschichte zieht sich seit Jahren hin
Die Rückrufgeschichte des Ford Kuga Plug-in-Hybrid zieht sich bereits über Jahre hin. Schon 2020 geriet das Modell wegen Batterieproblemen und möglicher Überhitzung in die Schlagzeilen. Damals wurden Fahrzeuge zeitweise nicht mehr geladen, später mussten Hochvoltbatterien getauscht werden. auto motor und sport sprach am 16. Februar 2026 von einem „ewigen Rückruf-Kreislauf“ und zeichnete die Entwicklung nach: erste Warnungen im Sommer 2020, Batterietausch Ende 2020, erneute Probleme 2022 und schließlich im März 2025 ein weiterer großer Rückruf wegen neuer Batteriegefahren.
Im März 2025 wurde dann erneut das ganze Ausmaß deutlich. Nach einem Bericht von kfz-betrieb mussten weltweit knapp 200.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden. Betroffene Halter sollten ihre Fahrzeuge zwischenzeitlich nicht mehr laden. Dr. Stoll & Sauer wies bereits damals darauf hin, dass allein in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge betroffen seien. Später wurde bekannt, dass Ford Kunden lediglich eine Kulanzzahlung von 120 Euro angeboten hatte, obwohl die eigentliche Ursache weiter nicht dauerhaft beseitigt war. Das neue Schreiben vom 26. Februar 2026 zeigt nun schwarz auf weiß, dass die Krise nicht beendet ist, sondern die nächste Eskalationsstufe erreicht hat.
Rechtlich ist die Lage aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer eindeutig
Wenn ein Hersteller wegen Brandgefahr die Lademöglichkeit einschränkt, bestimmte Fahrmodi untersagt, vor Leistungsverlust warnt und über Monate oder sogar Jahre keine endgültige Nachrüstung oder Reparatur bereitstellt, spricht viel für einen erheblichen Sachmangel. Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags in Betracht. Entscheidend ist auch die Frage, ob Verbrauchern weiteres Abwarten überhaupt noch zugemutet werden kann. Wer sein Fahrzeug nur eingeschränkt nutzen kann und zugleich mit einer potenziell gefährlichen Hochvoltbatterie unterwegs ist, muss sich nicht endlos hinhalten lassen.
Dr. Stoll & Sauer klagt bereits gegen Ford
Im Oktober 2025 reichte Dr. Stoll & Sauer im Ford-Skandal beim Landgericht Hildesheim erste Klage gegen die Ford-Werke GmbH und das verkaufende Autohaus ein. Ziel ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen der fortbestehenden Brandgefahr und der aus Sicht der Kanzlei unzureichenden Rückrufmaßnahmen. Weitere Verfahren waren bereits in Vorbereitung. Betroffene Halter sollten Rückrufschreiben, Werkstattbelege, Mehrkosten, Nutzungseinschränkungen und sonstige Nachteile sorgfältig dokumentieren. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an.
Probleme anderer Hersteller mit Hochvoltbatterien
- Mercedes muss bei den Modellen EQA und EQB nach Berichten des ADAC vom 25. Februar 2026 die Hochvoltbatterien tauschen. Wann der Austausch tatsächlich erfolgt, ist derzeit noch offen. Zuvor war auch dort lediglich mit Ladebeschränkungen und Softwaremaßnahmen gearbeitet worden.
- Porsche stand bereits 2024 mit dem Taycan wegen möglicher Veränderungen in Batteriezellen und daraus folgender Überhitzungs- und Brandgefahr in der Kritik. Darüber berichtete auto motor und sport am 2. Dezember 2024.
- Die Fälle von Ford, Mercedes und Porsche zeigen, dass Probleme mit Hochvoltbatterien kein Einzelfall mehr sind. Verbraucher sollten Warnschreiben der Hersteller deshalb sehr ernst nehmen und ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen.
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Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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