Finanzen / Bilanzen

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag kombiniert immer einen Sparvertrag mit einem Immobiliendarlehen. Man spart bereits lange vor dem eigentlichen Immobilienkauf oder Hausbau Guthaben an und legt so rechtzeitig den Grundstein für den künftigen Erwerb von Immobilieneigentum. Ist ein bestimmter Anteil Eigenkapital aufgebaut, wird das Darlehen von der Bausparkasse ausgezahlt.

Wohnwirtschaftliche Verwendung ist Pflicht

Der Zweck eines Bausparvertrags ist wohnwirtschaftlicher Art. Das heißt, das Bauspardarlehen muss zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen eingesetzt werden. Dazu gehören:

  • der Bau oder Kauf von Wohnimmobilien
  • der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten an Bauland zum Bau von vorwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden
  • der Erwerb von Wohnrechten, etwa bei einem Einkauf in ein Altenheim
  • die Bezahlung von Erschließungsbeiträgen oder Kaufnebenkosten für Wohngebäude
  • die Renovierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
  • die Finanzierung von Einbaumöbeln wie einer Küche
  • die Ablösung anderer wohnwirtschaftlicher Darlehen
  • das Auszahlen von Miterben von Wohneigentum

In der Regel verlangt die Bausparkasse einen Nachweis über die wohnwirtschaftliche Verwendung des Darlehens.

Hinweis: Wer sich nur das Bausparguthaben auszahlen lässt, ist von dieser Verpflichtung zur wohnwirtschaftlichen Verwendung befreit. Er kann über das Geld frei verfügen und zum Beispiel auch ein Auto davon kaufen. Das gilt allerdings nicht immer: Wer den Bausparvertrag mit staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage bedient hat, der darf auch das Guthaben nur für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Ausnahmen gibt es für Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden und für solche, bei denen der Vertragsnehmer bei Abschluss jünger als 25 Jahre war.

Bausparkassen verlangen beim Abschluss eines Bausparvertrags eine Abschlussgebühr. Üblicherweise beträgt sie zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme und muss einmalig gezahlt werden. Meist kann der Bausparkassenkunde entscheiden, ob er die Abschlussgebühr von den ersten Sparraten abziehen lässt oder ob er sie in einem Betrag zahlt. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme während des laufenden Vertrags wird eine zusätzliche Abschlussgebühr fällig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de

Ansprechpartner:
Anita Pabian
Telefon: +49 (8806) 33384-0
Fax: +49 (8806) 33384-19
E-Mail: pabian@biallo.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel