Fahrzeugbau / Automotive

ZVO bringt seine Positionen bei EU-Kommission ein

Der ZVO setzt seine europapolitische Arbeit konsequent fort: Am 9. März 2026 war er zu einem wichtigen Austausch mit der Generaldirektion Umwelt (DG ENVI) der Europäischen Kommission in Brüssel. Ziel des Termins war es, die Perspektive der Oberflächentechnik in zentrale europäische Gesetzgebungsprozesse einzubringen.

Bei dem Termin vertraten Politikleiter Lukas Hanstein und Dr. Malte-Matthias Zimmer, Leiter Ressort Umwelt- und Chemikalienpolitik, den ZVO. Begleitet wurden sie von Vertretern der ZVO-Mitgliedsunternehmen DIEHL Metall Applications und Rolls-Royce, die die Sicht der industriellen Praxis in die Gespräche einbrachten.

Im Mittelpunkt des Austauschs mit der DG ENVI der EU-Kommission standen insbesondere zwei zentrale Themen:

  • die Weiterentwicklung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)
  • der laufende Prozess zur Erarbeitung des STM-BREF

Gerade die BREF-Dokumente sind für viele Unternehmen der Oberflächentechnik von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblich bestimmen, welche technischen Anforderungen und Emissionsstandards künftig in der Praxis gelten werden.

Der ZVO nutzte den Termin, um die Positionen seiner Mitgliedsunternehmen frühzeitig in den europäischen Prozess einzubringen. Ergänzt wurden die Ausführungen des Verbands durch die Unternehmensvertreter Stefan Marter und Katarina Fritzsche-Renner von DIEHL sowie Lisa Wagner von Rolls-Royce, die konkrete Erfahrungen aus der industriellen Anwendung schilderten.

Gerade diese Kombination aus politischer Interessenvertretung und praktischer Erfahrung aus den Unternehmen ist für die europäische Regulierung von großer Bedeutung. Sie ermöglicht es der EU-Kommission, regulatorische Vorgaben so auszugestalten, dass sie sowohl ambitionierte Umweltziele erreichen als auch technisch und wirtschaftlich umsetzbar bleiben.

Im Gespräch zeigte sich die Kommission sehr interessiert an den vorgetragenen Positionen der Branche. 

Bei dem Austausch wurde zum einen deutlich, dass im Rahmen der BREF-Entwicklung Grenzwertkorridore eine mögliche Alternative zu starren Minimalgrenzwerten darstellen könnten. Ein solcher Ansatz würde den unterschiedlichen technischen Voraussetzungen und betrieblichen Realitäten der europäischen Industrie stärker Rechnung tragen.

Zum anderen wurde seitens der Kommission erläutert, dass die sogenannten BAT-AEPLs (Associated Environmental Performance Levels) nach aktuellem Stand keine unmittelbare definitorische Wirkung für Unternehmen entfalten sollen. Diese Klarstellung ist für viele Unternehmen von großer Bedeutung, da in der Praxis häufig Unsicherheit darüber besteht, welche rechtliche Wirkung diese Werte tatsächlich entfalten.

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesprächs war die Rolle der Industrie im sogenannten Sevilla-Prozess, in dem die BREF-Dokumente erarbeitet werden.

Die EU-Kommission betonte ausdrücklich, dass eine aktive Beteiligung von Industrie und Verbänden entscheidend sei. Insbesondere belastbare Daten aus den Unternehmen sowie praktische Erfahrungen mit bestehenden Technologien seien eine wichtige Grundlage für eine ausgewogene und realistische Regulierung.

Der ZVO wird daher auch weiterhin aktiv in diesen Prozess eingebunden bleiben und gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen Daten, Expertise und praktische Erfahrungen einbringen.

Der Termin in Brüssel zeigt einmal mehr, wie wichtig ein früher und kontinuierlicher Dialog mit den europäischen Institutionen ist. Gerade bei komplexen regulatorischen Prozessen wie der Industrieemissionsrichtlinie oder der BREF-Erarbeitung können frühzeitig eingebrachte fachliche Argumente entscheidend sein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Giesenheide 15
40724 Hilden
Telefon: +49 (2103) 2556-21
http://www.zvo.org

Ansprechpartner:
Birgit Spickermann
PR
Telefon: +49 (2103) 255621
E-Mail: b.spickermann@zvo.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel