Gesundheit & Medizin

Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung endlich umsetzen

Die Landesärztekammer Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Hilfsmaßnahmen für Menschen ohne Krankenversicherung zeitnah umzusetzen. Dies umfasst die Schaffung eines Hilfsfonds zur Behandlungsfinanzierung sowie Clearing-Stellen zur Beratung und Unterstützung der Betroffenen.

Den bisherigen Zustand sehen die hessischen Ärztinnen und Ärzte sehr kritisch: Aktuell würden Menschen ohne Krankenversicherungsschutz durch mehrheitlich karitative Einrichtungen und Ehrenamtliche medizinisch versorgt. Kliniken, die Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherungsschutz notfallmäßig versorgten, blieben in der Regel auf den Kosten sitzen, so die Ärztinnen und Ärzte. Die Übernahme durch das Sozialamt geschehe immer seltener. Die Landesärztekammer Hessen fordert die Landesregierung daher auf, die Finanzierung und Auszahlung des Hilfsfonds für bislang nicht versorgte Leistungen in Kliniken, niedrigschwelligen Ambulanzen und Praxen sicherzustellen. Denn ausstehende Forderungen gegenüber medizinischen Einrichtungen führten zu einer wachsenden Unterversorgung vulnerabler Patientinnen und Patienten und belasteten die parallelen Versorgungsstrukturen, erklärt die Kammer. Darüber hinaus seien die im Koalitionsvertrag beabsichtigten Clearing-Stellen wichtig, um Betroffene zu beraten, ihnen ihre individuelle Versorgungssituation zu erklären und sie bei der Wiedereingliederung in die Krankenversicherung sowie ggf. bei der Inanspruchnahme des Hilfsfonds zu unterstützen. Die Clearing-Stellen sollten in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten etabliert werden.

Die Landesärztekammer Hessen sieht aktuell mit Sorge, dass Menschen ohne Krankenversicherung aufgrund unklarer finanzieller Regelungen wiederholt medizinische Leistungen nicht oder nur unzureichend erhalten. Dies stehe im Widerspruch zu den ärztlichen Prinzipien der Gleichbehandlung, der Versorgungspflicht und der Sicherstellung ausreichender Versorgung für vulnerable Bevölkerungsgruppen.

Da der Hilfsfonds eine Leistung ist, die kraft Koalitionsvertrag von der Landesregierung zugesagt wurde, ist das Land Hessen nach Ansicht der hessischen Ärzteschaft jetzt in der Pflicht, die entsprechenden gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen und umzusetzen.

Hintergrundinfo

Im Hessischen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Für Menschen ohne Krankenversicherung werden wir, primär für kostenintensive Behandlungen von besonderen Krankheiten, einen Hilfsfonds auflegen. Analog dem Beitragsschuldenentlastungsgesetz, setzen wir uns dafür ein, den Weg zurück in die Krankenversicherung zu erleichtern. Zur Beratung der Betroffenen bieten wir Clearing-Stellen an. Deren Unterstützung ist erforderlich.“ (Koalitionsvertrag Hessen 2023/24).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Peter Böhnel
Leiter der Stabsstelle Kommunikation
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: peter.boehnel@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel