Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld
Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Streckenführung zusätzlich erhöht wird. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mountainbikerin bei ihrer ersten Fahrt auf dem Trail verletzt. Das Gericht stellte ein erhebliches Mitverschulden fest, weil sie ihre Geschwindigkeit nicht an die unbekannte Strecke angepasst hatte. Der Mountainbikerin wurde unter Berücksichtigung des Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen (Az.: 7 U 47/25).
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