Wie sieht die private Altersvorsorge ab 2027 aus?
Mehr Kapitalmarkt wagen
Damit mehr Menschen privat fürs Alter vorsorgen, braucht es neben einer staatlichen Förderung vor allem renditestarke, kostengünstige und transparente Anlageformen. Eingezahlte Beiträge sollen das Altersvermögen schnell mehren, statt – wie bislang häufig – zuerst die Kassen der Versicherer zu füllen. Ab 2027 kommen daher neue Produkte auf den Markt, die mehr renditestarke Investitionen am Kapitalmarkt erlauben. Die bisher vorgeschriebene Beitragsgarantie entfällt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das zertifizierte Altersvorsorgedepot ermöglicht es, ab 2027 Eigenbeiträge und staatliche Zulagen in Aktienfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs) zu investieren. ETFs bilden einen Aktienindex lediglich nach und sind deshalb kostengünstiger. Langfristig lassen sich am Kapitalmarkt so deutlich höhere Renditen erzielen als mit Riester-Verträgen, die eingezahlte Beiträge garantieren müssen und Gelder daher konservativer anlegen. ETFs, die den weltweiten Aktienindex MSCI-World nachbilden, partizipieren an der Kursentwicklung von rund 1.300 Konzernen weltweit. Seit 1975 bescherten diese Anlegern eine jährliche Rendite von durchschnittlich acht Prozent. Im Zeitverlauf kann der Wert der Altersvorsorge jedoch schwanken. Das Risiko tragen die Anleger. Auch Verluste sind möglich. Sinkende Kurse an den Börsen müssen Sparer aushalten können oder ihre Anlagestrategie anpassen, indem sie weniger Fonds und dafür mehr stabile Anleihen ins Depot holen. Langfristig erzielten breit gestreute ETF-Investments bislang jedoch positive Renditen. Verbraucherschützer empfehlen sie deshalb für die Altersvorsorge.
Welche Anlagen sind erlaubt?
Neben ETF- und Fondssparplänen sollen weitere Anlageformen bis zur Risikoklasse 5 (von 7) für das geförderte Alterssparen zugelassen werden. Explizit nennt der Gesetzgeber Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten – etwa Bundesanleihen –, offene alternative Investmentfonds (AIF) und europäisch regulierte Fonds für langfristige Investments (ELTIF). Beide Fondsarten investieren in Sachwerte wie Immobilien, Infrastrukturprojekte oder erneuerbare Energien. Für Einsteiger sind solche Investments eher ungeeignet. Besonders ELTIFs sehen Verbraucherschützer kritisch, weil sie das Kapital langfristig binden und höhere Risiken bergen können. Investitionen in einzelne Aktien, spekulative Wertpapiere oder Kryptowährungen schließt der Gesetzgeber als zu riskant aus.
Wie funktioniert das Standarddepot?
Für Börsenneulinge, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen wollen, wird es ein Standarddepot geben. Hier wählen Anbieter zwei Fonds aus: einen, der Rendite bringt – etwa einen ETF auf den MSCI-World –, und einen Sicherheitsbaustein, der in Anleihen investiert. Nähern sich Beschäftigte dem Rentenalter, wird das angesparte Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, um Wertverluste kurz vor dem Ruhestand zu verhindern. Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung darf der Renditefonds noch die Hälfte des Depotwerts ausmachen. Zwei Jahre vorher noch 30 Prozent. Sparer sollen das Standarddepot online abschließen können.
Staatliche Fonds für die Altersvorsorge
Künftig wird es auch ein staatliches Angebot geben. Ein öffentlicher Träger soll günstige Fondslösungen für das geförderte private Alterssparen erarbeiten. Die Details will die Koalition in weiteren Beratungen klären. Eine neu hinzugefügte Regelung erlaubt es der Bundesregierung, die konkrete Umsetzung per Rechtsverordnung zu regeln. Eine Zustimmung des Bundesrats ist dann nicht mehr erforderlich. Die Konkurrenz durch einen staatlichen Fonds sowie die beschlossene Absenkung des geplanten Kostendeckels für das Standarddepot sorgen in der Finanzbranche für Diskussionen. Lob gibt es dafür von Verbraucherschützern: “Der Staat wird in die Organisation dieses staatlich verwalteten Produkts gehen und dafür sorgen, dass die Kapitalanlage vernünftig gestaltet ist und die Kosten niedrig sind”, äußerte sich Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Was bringt der Kostendeckel?
Für das Standarddepot hat die Regierung den vorgesehenen Kostendeckel gesenkt. Statt der ursprünglich vorgesehenen 1,5 Prozent darf die durchschnittliche Renditeminderung durch Kosten jährlich nur noch maximal ein Prozent betragen. Marten Larisch hatte den alten Kostendeckel scharf kritisiert und hofft, dass Sparer deutlich günstiger wegkommen. “Die Obergrenze sollte bei 0,5 bis maximal 0,7 Prozent des angesparten Vermögens liegen”, findet der Experte für Altersvorsorge und Geldanlage der Verbraucherzentrale Bayern. Zum Vergleich: Der schwedische Staatsfonds kommt mit Kosten von 0,1 Prozent aus. Die Versicherer, bisher Platzhirsche der Altersvorsorge, bekommen jedenfalls Konkurrenz: Die Direktbank ING sowie die Neobroker Scalable Capital und Smartbroker+, die mit kostenloser Depotführung und günstigen Sparplänen punkten, wollen ab 2027 geförderte Altersvorsorgedepots anbieten.
Gibt es weiterhin Garantien?
Eine völlige Kehrtwende leitet die Koalition jedoch nicht ein. Garantieprodukte der Versicherer wird es weiterhin geben: Wahlweise sind zu Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zulagen sicher. Dies erlaubt allerdings keine oder nur eine begrenzte Investition in Wertpapiere. Auch gibt es keine Kostengrenze wie beim Standarddepot. Versicherer und Banken können weiter teure Verträge verkaufen. Larisch rät daher von Garantieprodukten und fondsgebundenen Rentenversicherungen ab. „Verwaltungs- und Fondskosten summieren sich schnell auf drei bis fünf Prozent. Dies geht direkt von der Rendite ab“, sagt der Verbraucherschützer. Klare Vorgaben gibt es aber bei den Abschlusskosten: Versicherer dürfen diese nicht mehr in den ersten fünf Jahren abziehen, sondern müssen sie über die Laufzeit verteilen. So können Sie leichter den Anbieter wechseln.
Verwendete Quellen:
Interview mit Merten Larisch, Referent Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Altersvorsorgereformgesetz:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157838
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/0-Gesetz.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
https://www.deutschlandfunk.de/riester-nachfolger-koalition-bessert-bei-gefoerderter-privater-altersvorsorge-nach-100.html
GDV:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge/news/altersvorsorgereform-195288
Stellungnahmen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1061/1061-pk.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0701-0800/768-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://finanzen.hessen.de/presse/hessens-verbesserungsvorschlaege-zur-reform-der-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-finden
https://www.vzbv.de/meldungen/private-altersvorsorge-verbesserungen-fuer-alle-verbraucherinnen-den-fokus-ruecken
Frühstartrente:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-fruehstart-rente-2399880
Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de
Telefon: +49 (8806) 33384-0
Fax: +49 (8806) 33384-19
E-Mail: pabian@biallo.de
![]()


