Kein Schadensersatz für ausgeschlagene Zähne
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, das entschieden hat, dass die Stadt nicht für die Verletzungen eines Kindes haftet, das auf einem öffentlichen Wasserspielplatz ausgerutscht war und dabei zwei Milchzähne verloren hatte. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Boden des Beckens sei durch Algenbewuchs rutschig gewesen und die Stadt hätte davor warnen müssen. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt das Becken regelmäßig reinigte und mehr Schutzmaßnahmen nicht zumutbar gewesen seien. Zudem sei die Rutschgefahr durch den sichtbaren Algenbewuchs erkennbar gewesen, sodass die Eltern ihr Kind entsprechend hätten beaufsichtigen müssen. Daher lehnte das Gericht sowohl Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ab (Az.: 6 O 160/25).
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