Wenn die Familienversicherung zu Unrecht bestand
Die Rechtsprechung legt fest, dass die Familienversicherung rückwirkend ab dem Zeitpunkt aufgehoben wird, zu dem absehbar war, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt würden. In diesen Fällen müssen die Betroffenen sich rückwirkend freiwillig versichern. Grundlage sind die tatsächlichen Einkünfte, mindestens aber die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage; hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Sobald absehbar ist, dass das Einkommen die maßgebliche Grenze dauerhaft überschreitet, sollte man die Krankenkasse informieren und sich aktiv als freiwilliges Mitglied anmelden. Wer das verschweigt, riskiert höhere Nachzahlungen und im Extremfall rechtliche Konsequenzen.
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