Bwin zu Schadenersatz wegen Verstoß gegen Einzahlungslimit verurteilt
Der Kläger hatte über die deutschsprachige Plattform bwin zwischen Juni 2021 und Juni 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Bwin (Deutschland) Ltd. verfügt seit Oktober 2020 über eine Lizenz, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Genehmigung ist allerdings mit gesetzlichen Vorgaben verbunden. So muss der Veranstalter der Sportwetten dafür Sorge tragen, dass ein Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreitet. Nur in Ausnahmefällen kann die monatliche Einzahlungsgrenze erhöht werden.
Eine solche Ausnahme lag hier nicht vor. „Dennoch konnte unser Mandant das Einzahlungslimit in mehreren Monaten zum Teil deutlich überschreiten. Im Januar 2022 konnte er sogar über 33.000 Euro bei den Online-Sportwetten einzahlen. Aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits hat unser Mandant einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 24.000 Euro erlitten. Diesen Verlust haben wir von bwin zurückgefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Dresden folgte der Argumentation und bestätigte den Schadenersatzanspruch des Klägers. Gemäß § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag müsse der Veranstalter von Online-Glücksspielen anbieterübergreifend dafür sorgen, dass die Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreiten können. Gegen diese Regelung habe die Beklagte verstoßen. Der Kläger könne daher die Erstattung der Verluste, die auf die Überschreitung des Einzahlungslimits zurückzuführen sind, verlangen, entschied das Gericht.
Das Argument der Beklagten, dass der Kläger in anderen Monaten Gewinne erzielt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Laut Glücksspielstaatsvertrag komme es ausschließlich auf die Einhaltung des Einzahlungslimits in den jeweiligen Monaten an.
Es habe zwar die Möglichkeit bestanden, das Einzahlungslimit unter bestimmen Voraussetzungen zu erhöhen. Dies sei aber weder bei der Registrierung des Klägers, noch in den Folgemonaten, geschehen. Dass das Limit im Juni 2022 erhöht wurde, war unwesentlich, da in diesem Monat keine Verluste angefallen sind.
Die Einhaltung des Einzahlungslimits stelle eine vertragliche Nebenpflicht dar, die dazu diene, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Gegen diese Nebenpflicht habe die Beklagte verstoßen und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Dresden.
„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Einzahlungslimit, verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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