Verbraucher & Recht

Klausurwiederholung wegen analoger Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut ARAG Experten entschieden, dass einer Prüfungskandidatin bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung die Möglichkeit zur Wiederholung einer Klausur eingeräumt werden muss. Es handelte sich um eine Prüfung im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Hintergrund war die Auseinandersetzung einer Anwärterin des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit der Prüfungsaufsicht über das Tragen einer analogen Armbanduhr. Obwohl laut Prüfungsordnung lediglich internetfähige Smartwatches verboten waren, wurde die Kandidatin aufgefordert, auch ihre normale Armbanduhr abzulegen. Die darauffolgende Diskussion dauerte nach Angaben eines Mitprüflings etwa zehn Minuten und belastete die Anwärterin erheblich. Da zudem keine allgemein sichtbare Zeitanzeige vorhanden war, sah das Gericht einen erheblichen Verfahrensfehler. Nach Auffassung der Richter konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der dadurch verursachte Stress das Prüfungsergebnis negativ beeinflusst hat. Die Kandidatin habe das allgemeine Fehlen einer Uhr zudem rechtzeitig beanstandet. Deshalb muss ihr bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorläufig eine Wiederholungsprüfung ermöglicht werden. Außerdem muss die Anwärterin vorübergehend wieder in ihr Beamten- bzw. Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster .

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