Sicherheit

Datenschutz und KI: Qualifizierungsbedarf steigt

Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen bei Datenschutz und KI steigen. Neue Vorgaben wirken sich zunehmend auf den Unternehmensalltag aus und verlangen von Verantwortlichen und Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse. Zugleich nimmt der Einsatz von KI-Anwendungen im Arbeitsalltag zu, während die Bedrohung durch Cyberangriffe hoch bleibt.

TÜV Rheinland sieht deshalb einen wachsenden Qualifizierungsbedarf. „Die Anforderungen an Datenschutz, KI und Cybersicherheit greifen im Unternehmensalltag immer stärker ineinander. Weiterbildungen zu Datenschutz und KI sollten daher verstärkt Anforderungen an Cybersicherheit und digitale Resilienz einbeziehen“, sagt Sandra Fahling, Business Managerin der TÜV Rheinland Akademie. „Entscheidend ist, dass Verantwortliche und Beschäftigte wissen, welche Anforderungen und Risiken für ihre jeweilige Aufgabe relevant sind.“

Aktuelle Vorgaben erweitern die Anforderungen

Die Datenschutz-Grundverordnung bleibt der zentrale Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Zugleich kommen Anforderungen aus der KI- und Cybersicherheitsregulierung hinzu. Das zeigt sich derzeit unter anderem an drei Regelwerken.

  • Der Cyber Resilience Act der Europäischen Union nimmt vor allem die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in den Blick. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die Sicherheit des Produkts melden. Weitere Anforderungen des Cyber Resilience Act greifen ab Dezember 2027.
  • Die NIS-2-Richtlinie der EU setzt stärker bei der Cybersicherheit von Unternehmen und Organisationen an. Von NIS-2 erfasste Einrichtungen müssen unter anderem Cyberrisiken systematisch managen, sich registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Zu den Risikomanagementmaßnahmen gehören auch Schulungen im Bereich der Cybersicherheit. Die deutsche Umsetzung ist seit Dezember 2025 in Kraft.
  • Darüber hinaus gelten seit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten des EU AI Act. So müssen Menschen grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist. Für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten ebenfalls Vorgaben zur Kennzeichnung und Erkennbarkeit. Bereits seit Februar 2025 enthält der AI Act zudem Vorgaben zur Förderung der KI-Kompetenz von Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten. Werden mit KI-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, gelten weiterhin die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Qualifizierung betrifft viele Bereiche

Weiterbildung und Qualifizierung sind nicht nur für Datenschutzbeauftragte und IT-Fachleute relevant. Auch in Personal, Vertrieb, Betriebstechnik und Management müssen Verantwortliche und Beschäftigte wissen, welche Anforderungen für ihre Arbeit gelten und wie sich Risiken minimieren lassen. TÜV Rheinland empfiehlt deshalb einen Qualifizierungsansatz, der rechtliche, organisatorische und technische Fragestellungen verbindet und die unterschiedlichen Rollen im Unternehmen berücksichtigt. Die TÜV Rheinland Akademie bietet dazu Weiterbildungen unter anderem zu Datenschutz, KI sowie Cyber- und Informationssicherheit an.

Datenschutzkonferenz am 5. November

Diese Themen spiegeln sich auch im Programm der 8. TÜV Rheinland Datenschutzkonferenz am 5. November 2026 wider. Die Konferenz findet hybrid in Köln und online statt. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen rund um Datenschutz, NIS-2, Cyber Resilience und den Umgang mit KI-Risiken in Unternehmen. Auf dem Programm stehen unter anderem der ungesteuerte Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen („Shadow AI“), typische Fehler und Risiken bei KI-gestützten Systemen, KI in der täglichen Aufsichtspraxis sowie Fragen des Datenschutzmanagements.

Weitere Informationen und Anmeldung: Link zur Datenschutzkonferenz

Über TÜV Rheinland

Die Welt zu einem sicheren Ort machen: Dafür steht die TÜV Rheinland AG als einer der international führenden Prüfdienstleister – seit über 150 Jahren. Mehr als 29.000 Mitarbeitende prüfen, testen und zertifizieren Produkte, Anlagen und Prozesse und trainieren Menschen in zahlreichen Berufen – an 500 Standorten in gut 50 Ländern rund um den Globus. Als Teil der Qualitätsinfrastruktur mit Hauptsitz in Köln und einem jährlichen Umsatz von rund 3 Milliarden Euro bringt TÜV Rheinland Sicherheit in zentrale Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Seit 2006 ist das Unternehmen Mitglied im UN Global Compact gegen Korruption und für mehr Nachhaltigkeit. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Fabian Dahlem
Communication Manager
Telefon: +49 (0) 221 806-3522
E-Mail: contact@press.tuv.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel