Verbraucher & Recht

ConTrust Fonds fordern ausstehende Raten von Anlegern – Anleger sollten jedoch keinesfalls vorschnell zahlen

Anleger der ConTrust Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der ConTrust Energiefonds GmbH & Co. 1 KG haben Zahlungsaufforderungen der ConTrust GmbH erhalten.

Erst waren die Anleger dieser beiden Fonds, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren und die monatlichen Zahlungen nicht mehr geleistet hatten, aufgefordert worden die fällig gewordenen Raten zu zahlen. Nunmehr erhielten Anleger der ConTrust Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sogar die Aufforderung, nicht nur die fälligen Raten, sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal zu begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung werden Konsequenzen angedroht.

Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte. Die Rechtslage ist nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte keineswegs so eindeutig, wie es das Scheiben der ConTrust GmbH darstellen will. „Vielmehr gehen wir davon aus“, so Rechtsanwältin Nikola Breu, LL.M. von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, „dass die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen nicht oder zumindest nicht in der geforderten Höhe durchsetzbar sind.“ Rechtsanwältin Nikola Breu, LL.M. rät daher allen betroffenen Anlegern keinesfalls vorschnelle zu zahlen, sondern die Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Nikola Breu LL.M., CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de

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