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ESG Risikopläne: Aufsichtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken nach Artikel 449a CRR

Kurz gesagt: Mit dem Omnibus-Paket will die EU Nachhaltigkeits-Pflichten vereinfachen – weniger Datenpunkte, kleinerer Anwendungsbereich, mehr Proportionalität. Die BaFin begrüßt das grundsätzlich, fordert aber mehr Konsistenz zwischen Transitionsplänen (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplänen (CRD/CRR/Solvency II) sowie Übergangslösungen bei auseinanderlaufenden Zeitplänen.

Für dich heißt das: doppelte Arbeit vermeidenPlanlogiken vereinheitlichen und datenseitig zweigleisig fahren (standardisierte Offenlegung und alternative Daten).

ESG-Risiken sicher offenlegen: Praxistipps zu Artikel 449a CRR

Handlungsfeld   /    Praxistipp (was tun?)   /   Bezug/Quelle

Omnibus & Proportionalität 
– Plane mit weniger Pflichtdaten im Markt und stelle dich zweigleisig auf: Standard-Offenlegung + Alternativ-/Drittanbieter-Daten. Dokumentiere Annahmen/Unsicherheiten.
– Omnibus; CRR Art. 449a

Kohärenz der Pläne:
– Verzahne Transitionsplan (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplan (CRD/CRR/Solvency II): gleiche Datenbasis, gemeinsame KPIs, einheitliche Szenarien.
– BaFin; CSRD/CSDDD; CRD/CRR

Zeitliche Lücken
– Berücksichtige „Stop-the-clock“ bei CSRD/CSDDD und weiterhin laufende Pillar-3-Pflichten. Lege eine Übergangs-Disclosure mit Proxy-/Alternativdaten offen.
– Rat der EU; CRR Art. 449a

EBA No-Action
– Nutz’ No-Action-Hinweise als Brücke – aber halte deinen Pillar-3-Prozess produktionsfähig (Datenflüsse, Prüfpfad, Verantwortlichkeiten).
– EBA (Pillar 3)

Szenarien
– Wähle 1–2 Klimaszenarien (geordnet/ungeordnet) und spiele diese durch beide Planwelten (Transition & Risiko). Parameter (z. B. CO₂-Preis) zentral pflegen.
– CRR Art. 449a; interne Szenario-Policy

KPIs/KRIs-Mapping
– Hinterlege pro Transformations-KPI (z. B. tCO₂e/Revenue) einen Risiko-Zwilling (z. B. Exposure zu Hoch-Emittern, Portfolio-Temperatur).
– CSRD/Taxonomie ↔ Pillar 3

Governance
– Richte einen ESG-Steuerkreis (CFO/CRO/CSO/Legal/IR) ein, verankere Schwellenwerte in Kredit-/Underwriting-/Investment-Policies (Limits, Covenants, Exclusions).
– CRD/CRR; Solvency II

Modulares Disclosure
– Bau wiederverwendbare Reporting-Bausteine (Pillar 3, CSRD, Taxonomie, SFDR) auf einem Single-Source-of-Truth-Datenkern mit Versionierung.
– CRR Art. 449a; CSRD/ESRS

KMU-Proportionalität
– Frag Daten bei KMU nur gezielt an (Trigger: Branche/Exponierung/Standort). Nutze zuerst öffentliche/Third-Party-Quellen; begründe jede Anfrage.
– BaFin (Proportionalität)

SFDR „Transition“
– Mach Transitionspfade prüfbar: Zwischenziele, CapEx-Plan, KPIs. Gleiche Pfade mit Risikokennzahlen ab, um Produkt-Claims zu stützen.
– SFDR-Review; Plattform für nachhaltiges Finanzwesen

Formale Kennzahlen
– Bereite GAR/BTAR & weitere Pillar-3-Kennzahlen vor; dokumentiere Lücken & Proxy-Methoden. Behalte Stichtage (z. B. 31.12.2025) im Projektplan.
– EBA (Pillar 3); CRR Art. 449a

90-Tage-Plan
– 0–30T: Radar & Gap-Analyse. 31–60T: Dateninventar & Szenarien. 61–90T: Governance, Policies & Disclosure-Templates live.
– Interner Projektplan

Fallstricke vermeiden
– „Zwei Welten“ (Strategie vs. Risiko) vermeiden, Proxy-Methoden sauber dokumentieren, keine Gießkannen-Abfragen bei KMU.
– BaFin-Erwartungen; Best Practice

1) Worum geht’s beim Omnibus-Paket – und warum betrifft dich das?

Die EU-Kommission schlägt ein Vereinfachungsbündel vor: geringere Pflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) und in der Taxonomie-Verordnung, teils mit deutlich reduziertem Scope und weniger Datenpunkten. Das soll Kosten senken und Umsetzung beschleunigen. Erste Schätzungen nennen Milliarden-Entlastungen bei einmaligem Anpassungsaufwand; gleichzeitig laufen die politischen Verhandlungen. Noch ist nichts final – aber die Richtung ist klar: Entlastung bei gleichzeitiger Ausrichtung auf Wesentliches.

Warum betrifft dich das? Weil weniger CSRD-Daten in der Realwirtschaft nicht automatisch heißt, dass Finanzinstitute weniger brauchen. Im Gegenteil: aufsichtliche Offenlegungspflichten (z. B. CRR/Pillar 3) können gleichzeitig laufen – und Institute fragen Daten trotzdem ab, wenn sie sie für das eigene Reporting benötigen. Genau hier fordert die BaFin: Wenn CSRD/TR vereinfacht werden, sollten entsprechende Anpassungen auch in aufsichtlichen Offenlegungen mitgezogen werden – sonst verpufft die EntlastungBaFin

2) ESG-Risikoplan vs. Transitionsplan – die Essenz

  • Transitionsplan (CSRD/CSDDD): Strategischer Pfad deiner Transformation – z. B. Dekarbonisierung, Lieferketten-Maßnahmen, Meilensteine, Zielpfade und Investitionspläne.
  • ESG-Risikoplan (CRD/CRR/Solvency II): Risikoperspektive deines Geschäfts – Identifikation, Messung, Steuerung von ESG-Risiken (physisch/transition, sozial, Governance) inkl. StresstestsLimitsKontrollen und Pillar-3-Offenlegung.

Problem bisher: Beide Plan-Typen existieren oft nebeneinander, nutzen ähnliche Daten (Szenarien, KPIs), reden aber zu selten miteinanderBaFin drängt auf Kohärenz: gleiche Kernbausteinewechselseitige Nutzung von Analysen/KPIs und klare Anschlussfähigkeit. So sparst du Aufwand und erhöhst die Glaubwürdigkeit. BaFin

3) Zeitliche Stolperfallen: „Stop-the-clock“, CRR-Deadlines & No-Action

Zeitversatz ist das große Praxisproblem: Anwendungsdaten von CSRD/CSDDD werden (teils) verschoben – Stichwort „Stop-the-clock“ –, während aufsichtliche Offenlegungen nach CRR/Pillar 3 weiterlaufen. Das führt bei Kreditinstituten zu Datenlücken, weil sie für Pillar-3-ESG-Disclosure auf Gegenpartei-Daten angewiesen sind. Der Rat der EU hat bereits eine Position zum Stop-the-clock-Mechanismus beschlossen (Legislativprozess läuft). Rat der Europäischen Union

Parallel dazu gilt CRR Art. 449a: Institute müssen ESG-Risiken offenlegen (Pillar 3). Die Anforderungen sind gesetzt, der Zeitdruck real – Reportings knüpfen u. a. an den Stichtag 31.12.2025 an; je nach Größe/Listing variieren Details, aber: ESG-Transparenz wird Pillar-3-StandardEuropean Banking Authority

Um genau diese Lücke zu adressieren, hat die EBA inzwischen einen No-Action-Letter angekündigt bzw. veröffentlicht: aufsichtsfreundliche Auslegung und Übergangshinweise, bis die Omnibus-Änderungen klarer verankert sind und technische Standards angepasst wurden. Das verschafft Luft, ersetzt aber keine VorbereitungEuropean Banking Authority

4) Datenrealität: Weniger CSRD-Pflichtdaten – mehr Verantwortung im Risikomanagement

Mit dem Omnibus-Paket werden weniger Unternehmen detailliert berichten müssen, teils ist von einer Reduktion um ~80 % die Rede bzw. Hürden wie >1.000 Mitarbeitende werden diskutiert. Konsequenz: Du kannst nicht mehr überall auf standardisierte Offenlegung bauen. Aufsichtliche Erwartung (u. a. BaFin): Nutze alternative/öffentliche Quellen, Drittanbieter-DatenProxy-Modelle – aber vermeide flächendeckende Pflichtabfragen bei KMU ohne klaren Use CaseProportionalität zählt. 

5) SFDR-Update & „Transitionsprodukt“: Warum dein Transitionsplan „prüfbar“ sein muss

Die Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) zielt u. a. auf Produktkategorien – eine vorgeschlagene Kategorie „Transition“ wäre für Produkte gedacht, die glaubwürdige Dekarbonisierungspfade verfolgen. Für dich heißt das: Transitionspläne müssen prüfbare Pfade und messbare Zwischenziele enthalten, sonst leidet Produkt-Glaubwürdigkeit und Vertrieb. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hat dazu ein Kategorisierungskonzept vorgelegt. Die BaFin verweist explizit auf glaubwürdige, verifizierbare Transition-Pfade. FinanceBaFin

6) Praxis: So verzahnst du ESG-Risikoplan und Transitionsplan – schlank, konsistent, prüfungssicher

Dein Zieleine gemeinsame Daten- und Logik-Basis, die zwei Zwecke erfüllt: Transformation steuern (Transition) und Risiken managen/berichten (ESG-Risk). So gehst du vor:

  1. Scope & Materialität harmonisierenDefiniere einmal, welche ESG-Themen materiell sind – für Strategie und Risiko. Nutze doppelte Materialität (Impact & Financial Materiality) als Klammer, verankere Schwellenwerte (z. B. Umsatz-/Emissionsanteile, Lieferkettentiefe).
  2. Ein Dateninventar, zwei SichtenBaue ein zentrales ESG-Dateninventar mit DatenklassenPrimärdaten (eigene Messungen, Lieferantenauskünfte), Sekundärdaten (öffentliche Quellen), Drittanbieter-DatenModelle/Schätzwerte. Kennzeichne Qualität/UnsicherheitTransitionsplan nutzt es für Zielpfade & CapEx/Opex-RoadmapsRisikoplan für Szenarien, Stresstests, Limits.
  3. Szenarien synchronisierenWähle 1–2 Klimaszenarien (z. B. „geordnet/ungeordnet“) und Sozial/Governance-StressfaktorenTransitionsplan: Was heißt das für Emissions-Trajectory, Technologiepfade, LieferantenwechselRisikoplan: Welche Ausfall-/MarktrisikenSpread-EffekteUnderwriting-Risiken resultieren? Gleiche Szenarien = doppelte Nutzbarkeit der Analytik.
  4. KPIs/KRIs spiegelnTransitions-KPIs (z. B. tCO₂e/RevenueTaxonomie-Umsatz) haben Risk-Zwillinge (Kredit-/Markt-Exposure zu Hoch-Emittern, Portfolio-TemperaturStranded-Asset-Quote). Definiere Mappings: Jede Transformationskennzahl hat eine Risikokennzahl – so entfallen doppelte Messkonzepte.
  5. Steuerung & Governance zusammenführenEin Gremium (z. B. ESG-Steuerkreis) verantwortet beide PläneRollen: CFO (Daten/KPIs), CRO (Risiko), CSO (Strategie), CPO/COO (Lieferkette), IR/Legal (Disclosure). Policies (Kredit/Underwriting/Investment) verankern Thresholds aus beiden Planlogiken.
  6. Offenlegung modular denkenBaue Disclosure-Bausteine, die Pillar 3CSRDTaxonomieSFDR bedienen – gleicher Datenkernunterschiedliches Layout. Halte Quellen/Versionen revisionssicher. So kommst du durch Prüfung und aufsichtliche Reviews.
  7. KMU-Umgang proportionalisierenEntwickle Abfrage-Checklisten mit Triggervariablen (z. B. Exponierung, Branche, Standort). Nur wenn Risikomanagement es braucht, fragst du gezielt nach – ansonsten öffentliche/Drittanbieter-Daten. Das entspricht dem Proportionalitätsgedanken der Aufsicht. BaFin

7) Mini-Blueprint für deinen ESG-Risikoplan (mit Transitions-Anschlussfähigkeit)

A. Executive Summary (1 Seite)Wichtigste RisikenTop-KPIsHaupterkenntnisse aus Szenarien, Maßnahmen 12–24 Monate.

B. Risiko-Universum & Materialität (2–3 Seiten)Liste physische/Transition-RisikenSozial-/Governance-RisikenRanking nach Auswirkung/Wahrscheinlichkeit; Link zu Transitions-Hebeln (z. B. Energie-Switch, Lieferantenwechsel).

C. Szenarien & Stresstests (3–4 Seiten)AnnahmenZeithorizontePortfolio-SensitivitätenHotspots (Region/Branche). Ergebnis: LimitsRisikobudgetsFrühwarnindikatoren.

D. Steuerung & Maßnahmen (3–4 Seiten)Kredit-/Underwriting-AdjustmentsKonditionenKunden-Engagement-PfadAusschlüsse/Best-in-ClassKapitalallokation (CapEx), Meilensteine und Owner.

E. Daten & Modelle (2–3 Seiten)QuellenmixDatenlückenSchätzmethodenQualitätsscoresVendor-OversightKompatibilität mit CSRD/Taxonomie/SFDR sicherstellen.

F. Offenlegung & Kontrolle (2–3 Seiten)Pillar-3-BausteineGovernance (Gremien, Rollen), Kontroll-/Audit-PlanZeitplan bis 31.12.2025 (bzw. aktuelle Stichtage). European Banking Authority

8) Auswirkungen auf Produkte & Kunden – worauf du achten solltest

  • SFDR & Produktkategorien: Wenn Taxonomie-Daten seltener öffentlich sind, kann das Quoten oder Produktversprechen unter Druck setzen. Prüfe ProspekteMethodik und Datenpfade – justiere bei Bedarf. Transitions-Produkte brauchen glaubwürdige Pfade (Zwischenziele, CapEx-Line-of-Sight, KPIs). Finance
  • Kredit- und Anlagegeschäft: Engagement mit Kunden hochfahren, aber gezieltDatenanforderungen nur, wenn Risikosteuerung sie wirklich braucht. Kein „Gießkannen-Fragebogen“ für alle KMU. Mehr Nutzung von öffentlichen/Third-Party-DatenBaFin
  • Wettbewerb & Standort: Die Debatte über Entlastung vs. Transparenz bleibt politisch. Für dich zählt Pragmatismus: gleichbleibende Steuerungsqualität bei schlankerem Reporting – nicht umgekehrt.

Vergleich kompakt – Omnibus-Paket & Positionen

Thema   /   Bisherige Regelung   /   Neue Regelung (Omnibus/Positionen)

CSRD/Taxonomie – Umfang
– Breiter Scope, viele Datenpunkte, KMU oft miterfasst.
– Reduzierter Scope und weniger Datenpunkte; deutliche Entlastung für kleinere Unternehmen.

CSRD vs. CRR/CRD
– Regelwerke laufen teils nebeneinander, Institute fordern Daten trotz CSRD-Entlastungen.
– Harmonisierungsforderung: CSRD-Erleichterungen auch in aufsichtliche Offenlegung übertragen, sonst verpufft Entlastung.

Zeitplan
– Auseinanderfallende Startzeitpunkte (CSRD verschoben, CRR läuft).
– „Stop-the-clock“: Verschiebungen auf CSRD/CSDDD-Seite; trotzdem Pillar 3 bleibt – Übergangsklarstellungen nötig.

CRR Art. 449a
– ESG-Offenlegung (Pillar 3) schrittweise, zunächst vor allem große Institute.
– Verbreiterte Anwendung & Stichtage (u. a. 31.12.2025) – Institute brauchen Gegenpartei-Daten.

No-Action-Letter
– Keine spezifische Übergangserleichterung für ESG-Pillar-3.
– EBA-No-Action-Letter als temporäre Abhilfe gegen Rechts-/Operative Unsicherheit.

SFDR & Produktlogik
– Kategorien unscharf, Datenverfügbarkeit stark CSRD/Taxonomie-abhängig.
– Kategorie „Transition“ in Diskussion; glaubwürdige, prüfbare Pfade werden wichtiger.

10) Dein 90-Tage-Plan – schlank, aber wirksam

Phase 1 (0–30 Tage): Orientierung & Lücken schließen

  • Regelwerks-Radar aktualisieren: Omnibus, Stop-the-clock, EBA-No-Action, CRR 449a, SFDR-Review.
  • Inventur: Welche Transitions-Elemente existieren schon? Welche ESG-Risk-Bausteine sind da (Szenarien, KRIs, Limits)?
  • Gap-Analyse: Wo überlappen Inhalte? Wo fehlen Daten/KPIs? Mapping-Tabelle Transitions-↔-Risk erstellen.

Phase 2 (31–60 Tage): Datenkern & Szenarien zusammenziehen

  • Dateninventar bauen: Quellen, Qualität, Verantwortliche, Proxy-Regeln bei Lücken.
  • Szenarien vereinheitlichen (2–3 Kernpfade), Parameter abstimmen (z. B. CO₂-Preis, Nachfrage-Schocks).
  • KPI-Set definieren: Doppelte Nutzbarkeit (Plan- und Risk-Logik) sicherstellen.

Phase 3 (61–90 Tage): Steuerung & Disclosure produktionsreif machen

  • Governance festziehen (ESG-Steuerkreis, RACI), Policy-Anpassungen beschließen (Kredit/Underwriting/Investment).
  • Pillar-3-Bausteine und CSRD-Module als wiederverwendbare Templates aufsetzen (Single-Source-of-Truth).
  • KMU-Abfrage-GuidelineTriggerbasiert statt Gießkanne; Vendor-Oversight für Datenanbieter schärfen. BaFin

11) Häufige Fallstricke – und wie du sie vermeidest

  • „Zwei Welten“ im Haus: Strategie schreibt ambitionierte Net-Zero-Roadmaps, Risiko rechnet mit anderen SzenarienFix: Szenarien/KPIs einmal festlegen, beide Pläne daran ausrichten.
  • Daten-Perfektionismus: Warten auf die „perfekte“ Offenlegungswelt bremst dich aus. Fix: Proxy-Methoden sauber dokumentieren, Bandbreiten/Unsicherheiten transparent machen.
  • Abfrage-Overkill bei KMU: Pauschale Fragebögen ruinieren Kundenbeziehungen. Fix: ProportionalitätTrigger und Alternativdaten – plus klare Begründungwenn du Daten anforderst. BaFin

12) Fazit: Vereinfachen – aber konsistent

Das Omnibus-Paket ist eine ChanceWeniger Bürokratiemehr Fokus auf Wesentliches. Damit das in der Praxis nicht zum Datenengpass wird, brauchst du zwei Dinge:

  1. Kohärenz zwischen Transitions- und ESG-Risikoplan – ein Datenkern, zwei Perspektiven.
  2. Pragmatische Datenstrategie – Standard-Offenlegung nutzen, Lücken mit Alt-/Dritt-/Proxy-Daten überbrücken, No-Action-Guidance verstehen, aber vorbereitet bleiben.

Die BaFin bringt es auf den Punkt: Vereinfachen – aber konsequent konsistent. Wer das beherzigt, spart Aufwandbesteht Prüfungen und steuert sein ESG-Risiko wirksamer.

ESG-Offenlegungen nach Artikel 449a CRR – Übersicht

Bereich   /   Inhalt/Pflicht   /   Quelle (Anhang XXXIX)

Qualitative Angaben

Tabelle 1 – Umweltrisiken: Strategie, Ziele, Governance, Risikomanagement, Datenqualität
Tabelle 1

Tabelle 2 – Soziale Risiken: Menschenrechte, Arbeitsnormen, Verbraucherschutz, Governance & Risikomanagement
Tabelle 2

Tabelle 3 – Unternehmensführungsrisiken: Governance-Qualität der Gegenparteien, Ethik, Transparenz
Tabelle 3

Quantitative Angaben

Meldebogen 1: Transitionsrisiken – Kreditqualität, Sektoren, Emissionen, Restlaufzeit
MB 1

Meldebogen 2: Immobilien – Energieeffizienz der Sicherheiten
MB 2

Meldebogen 3: Angleichung an Pariser Klimaziele (IEA-Szenarien)
MB 3

Meldebogen 4: Exponierung gegenüber den 20 CO₂-intensivsten Unternehmen
MB 4

Meldebogen 5: Physische Klimarisiken – Branche, Geografie, Laufzeit
MB 5

Meldebogen 6–8: Green Asset Ratio (GAR) – Bestand & Zuflüsse, Taxonomiekonformität
MB 6–8

Meldebogen 9: Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) für nicht berichtspflichtige Gegenparteien
MB 9

Meldebogen 10: Sonstige Klimaschutzmaßnahmen, nicht taxonomiekonform
MB 10

Zeithorizont

Startdaten: z. B. 31.12.2023 (GAR), 30.06.2024 (Scope-Emissionen, Paris-Angleichung), 31.12.2024 (BTAR)
CRR / EBA

1. Hintergrund & Ziel

Artikel 449a CRR verpflichtet Kreditinstitute zu detaillierten Offenlegungen über ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance).

Zweck: Transparenz schaffen, wie Banken ESG-Risiken erkennen, steuern und mindern. Die Anforderungen sind in Anhang XXXIX (Tabellen & Meldebögen) und Anhang XL (Erläuterungen) konkretisiert.

Definitionen:

  • Umweltrisiko: physische Risiken (z. B. Extremwetter) + Transitionsrisiken (z. B. CO₂-Politik, Umstellung auf CO2-arme Wirtschaft)
  • Soziales Risiko: Verlustgefahr durch negative Wirkungen aus sozialen Faktoren (Menschenrechte, Arbeitsrecht, Verbraucherschutz)
  • Unternehmensführungsrisiko: Risiken aus Schwächen in Governance-Strukturen von Gegenparteien

2. Qualitative Angaben (Tabellen 1–3)

Tabelle 1 – Umweltrisiken

Institute müssen u. a. beschreiben:

  • Geschäftsstrategie: Einbindung von Umweltrisiken in Geschäftsmodell, Ziele & Kennzahlen, Investitionsplanung, Zusammenarbeit mit Gegenparteien
  • Governance: Zuständigkeiten im Leitungsorgan, Einbindung in Entscheidungsprozesse, Berichtswege, Vergütungspolitik
  • Risikomanagement: Methoden/Standards, Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -überwachung, Limits, Verknüpfung mit Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken, Datenqualität

Tabelle 2 – Soziale Risiken

  • Geschäftsstrategie: Einbindung sozialer Risiken (Arbeitsnormen, Menschenrechte, Konsumentenschutz) in Zielsetzungen
  • Governance: Rollen & Zuständigkeiten, Ressourcen, interne Ausschüsse, Vergütungspolitik
  • Risikomanagement: Bewertungsmethoden, Szenarioanalysen (z. B. soziale Auswirkungen des Klimawandels), Limits, Verbindung zu Risikoarten

Tabelle 3 – Unternehmensführungsrisiken

  • Governance: Berücksichtigung der Governance-Leistungsfähigkeit von Gegenparteien (Ethik, Strategie, Inklusion, Transparenz, Interessenkonflikte)
  • Risikomanagement: Einbindung dieser Governance-Aspekte in Risikoanalysen

3. Zeitplan

  • 30. Juni 2024: Start bestimmter Offenlegungspflichten (z. B. CO₂-Emissionen in Meldebogen 1, Angleichungsparameter in MB 3)
  • 31. Dezember 2023: Erste GAR-Offenlegung (Meldebögen 6–8)
  • 31. Dezember 2024: Start BTAR-Offenlegung (Meldebögen 9 ff.)
  • Ab 2025: Erweiterung auf weitere Datenpunkte, z. B. GAR-BTAR-Kombinationen

4. Praxishinweis für Compliance

  • Datenquellen sichern: interne Systeme + Drittanbieter
  • Wesentlichkeitsanalyse durchführen (inkl. doppelter Wesentlichkeit)
  • Abgleich mit CSRD/CSDDD zur Konsistenz
  • Fristen im Controlling verankern
  • IT-Formatvorgaben für Meldebögen prüfen (festes Layout für viele Tabellen)

ESG-Risiken sicher offenlegen – was heißt das konkret? Die EU will mit dem Omnibus Simplification Package Berichts- und Sorgfaltspflichten vereinfachen. Für dich heißt das: **Proportionalität nutzen**, Doppelarbeit vermeiden und die **Pillar-3-Offenlegung nach Art. 449a CRR** sauber vorbereiten. Wie du ESG in der Unternehmensspitze verankerst, zeigt der Überblick zu ESG & Nachhaltigkeit in der C-Level-Strategie. Parallel arbeitet die Aufsicht an klareren Erwartungen – lies hier, worauf es bei der Bankenaufsicht ankommt: EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken. Und für die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft findest du kompakte Tipps und Tools unter Nachhaltigkeit: So steuerst du die Risiken – damit du Disclosure, Governance und Datenflüsse pragmatisch und prüfungssicher aufstellst.

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