Was gilt aktuell bei Cannabis im Straßenverkehr?
Autofahrer, die den Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut überschreiten, müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. „Gerade weil der Grenzwert angehoben wurde, darf man nicht vergessen: Wer berauscht fährt, gefährdet sich und andere. THC beeinflusst Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit erheblich“, warnt Wicke.
Härtere Strafen bei Mischkonsum
Wer zusätzlich Alkohol konsumiert, muss mit deutlich höheren Sanktionen rechnen – in der Regel 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. „Mischkonsum verstärkt die Risiken erheblich. Schon geringe Mengen Alkohol in Kombination mit Cannabis können die Fahrtüchtigkeit massiv beeinträchtigen“, betont Wicke.
Null-Toleranz für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen 250 Euro Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar.
Straftatbestand bei Ausfallerscheinungen
„Wenn beim Fahrer relevante Ausfallerscheinungen festgestellt werden oder es zu einem Unfall kommt, kann auch der Straftatbestand erfüllt sein. Dann ist der Führerschein schnell weg“, so Wicke. In solchen Fällen müssen Betroffene häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren und ihre Abstinenz über mehrere Monate nachweisen.
TÜV SÜD Pluspunkt rät: Wer Cannabis konsumiert, sollte konsequent auf das Fahren verzichten. „Entkriminalisierung heißt nicht, dass Kiffen am Steuer erlaubt ist“, erklärt Wicke. „THC beeinträchtigt das Fahrverhalten – und im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben.“
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1667
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: vincenzo.luca@tuvsud.com
