Passwort für Sperrung der SIM-Karte nötig?
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens, wonach die Sperrung einer SIM-Karte nur möglich ist, wenn der Kunde neben der Rufnummer auch ein persönliches Kennwort angibt, ist unwirksam. Laut ARAG Experten ist die Vorgabe, zwingend ein Kennwort zu nennen, mit Blick auf die Schutzinteressen der Kunden nicht zumutbar. Der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Sperrung (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 147/24).
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