Hauskauf über Zwangsversteigerung – wie geht das?
Ähnlich wie beim Hauskauf mit Erbbaurecht geht auch der Immobilienkauf über die Zwangsversteigerung mit einigen handfesten Nachteilen einher:
- Von außen nicht erkennbare Schäden:
In der Regel können Häuser aus Zwangsversteigerungen nicht von innen besichtigt werden. Damit laufen Sie Gefahr, ein Haus mit außen nicht sichtbaren Bauschäden oder einem Sanierungsstau zu kaufen. Dies sollte bei der Einschätzung des Gebots und bei der Finanzierungskalkulation berücksichtigt werden.
- Keine Mängelhaftung:
Bei versteckten Mängeln haben Sie keinerlei Haftungsanspruch.
- Fehlende wichtige Informationen:
Fehlen beispielsweise Baugenehmigungen für die Immobilie, kann dies für Sie als Käufer problematisch werden.
- Zwangsräumung kann erforderlich werden:
Ist das Haus noch bewohnt und ziehen die Vorbesitzer nicht freiwillig aus, müssen Sie die Zwangsräumung veranlassen. Dieser Prozess ist häufig langwierig, mühsam und teuer.
Wie beim klassischen Hauskauf gilt es auch bei der Zwangsversteigerung, sich gründlich zu informieren – etwa beim Grundbuchamt über mögliche Baulasten im Grundbuch. Zudem sollten Sie die Finanzierung rechtzeitig klären und das Umfeld der Immobilie auf Ihre Bedürfnisse prüfen. Darüber hinaus gilt es, sich über den Ablauf einer Zwangsversteigerung zu informieren und vorab eine Strategie für das Bieten zurechtzulegen. Wer spontan mitbietet, bereut dies nicht selten – etwa, wenn das Gebot deutlich zu hoch ausfällt.
Biallo-Tipp: Detaillierte Informationen rund ums Thema Haus ersteigern finden Sie in unserem umfangreichen Ratgeber „Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung“. Wie Sie sich optimal auf eine Zwangsversteigerung vorbereiten und den Zuschlag erhalten, erfahren Sie im Ratgeber „So ersteigere ich eine Immobilie“ auf biallo.de.
Verwendete Quellen:
www.immobilienscout.de
www.bsb-ev.de
www.erbbaurechtsverband.de
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