US-Behörde NHTSA schlägt Alarm: KBA ordnet Batterietausch bei Mercedes EQA/EQB an
Hinweise aus den USA: Warum das KBA jetzt den Batterietausch durchsetzt
Nach dem SWR-Bericht erklärte Mercedes auf Nachfrage, Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Softwareupdate das Brandrisiko in seltenen Einzelfällen nicht vollständig beseitigt. Als Auslöser für die Kehrtwende nennt der SWR Hinweise der US-Behörde NHTSA aus dem November 2025: Es ging demnach um zwei Fahrzeugbrände in Europa, bei denen die Fahrzeuge das Softwareupdate bereits erhalten hatten.
Brandfall in Österreich trotz installiertem Update
Der SWR nennt als besonders brisantes Beispiel einen Brandfall in Österreich aus dem November 2025: Ein Mercedes EQA ging auf dem Gelände eines Discounters in Flammen auf, obwohl das Softwareupdate bereits aufgespielt war. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist genau das der Knackpunkt: Wenn ein Update die Gefahr nur „mitigiert“, also mindert, aber nicht zuverlässig aufhebt, ist das keine nachhaltige Mangelbeseitigung.
Batterietausch – aber mit drastischen Übergangsvorgaben
Der SWR berichtet weiter, dass seit Anfang Februar 2026 ein weiterer Rückruf in der KBA-Rückrufdatenbank gelistet ist, der den Akkutausch vorsieht, sobald Austauschbatterien verfügbar sind. Bis dahin gilt nach dem Rückrufhinweis: nicht über 80 Prozent laden und das Fahrzeug ausschließlich im Freien parken. Dr. Stoll & Sauer hält diese Vorgaben für unzumutbar, weil viele Halter auf Tiefgaragen, Garagen oder fest zugewiesene Stellplätze angewiesen sind.
Skandalpunkt „Parken nur im Freien“: Folgen für Versicherungen und Kosten
Viele Kfz-Versicherungen berücksichtigen den Abstellort (Garage/Carport/Straße) bei der Tarifkalkulation. Wenn Betroffene ihr Fahrzeug wegen des Rückrufs nicht mehr wie angegeben in der Garage oder Tiefgarage abstellen können, drohen Beitrags- und Risikoneubewertungen. Dr. Stoll & Sauer sieht hier ein erhebliches Folgekostenrisiko für Verbraucher und hält es für naheliegend, dass Mercedes für solche Nachteile haftbar gemacht werden kann, wenn der sicherheitsrelevante Batteriemangel die Ursache der erzwungenen Änderung ist.
Betroffene sollten deshalb alles dokumentieren: Rückrufhinweise, Kommunikation mit Händler oder Hersteller, zusätzliche Parkkosten, Schriftverkehr mit Versicherern, Beitragsanpassungen sowie Einschränkungen durch Vermieter oder Hausordnung. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Noch kein einziger Akku getauscht – kein Zeitplan bekannt
Der SWR berichtet weiter, dass bislang kein einziger Akku getauscht worden sei und kein Zeitplan für den Batterietausch bekannt ist. Zugleich solle das umstrittene Softwareupdate weiterhin durchgeführt werden, um das Brandrisiko bis zur Verfügbarkeit von Austauschakkus zu minimieren. Betroffene berichten zudem, dass Niederlassungen teilweise lückenhaft informiert seien und Termine nicht feststünden.
Mercedes: Batterietausch erst ausgeschlossen – jetzt Milliardenaufwand
Ein Austausch der kompletten Batterie sei von Mercedes im Dezember 2025 noch ausgeschlossen worden. In einem Rechtsstreit hätten Mercedes-Anwälte erklärt, man sei keinesfalls in der Lage, auch nur einen Bruchteil der benötigten Hochvoltbatterien bereitzustellen. Der Batterietausch koste Mercedes insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro, so der SWR-Bericht.
Rechtliche Bewertung von Dr. Stoll & Sauer
Der SWR befragte zum Fall auch Rechtsanwalt Christian Grotz von Dr. Stoll & Sauer. Die Kanzlei hat bereits mehrere Klagen gegen Mercedes laufen. Täglich melden sich neue Mandanten. Christian Grotz empfiehlt im SWR-Beitrag, Klagen auf Rückabwicklung oder Minderung aufrechtzuerhalten. Dabei spielt der jetzt angeordnete Batterietausch keine Rolle. Begründung: Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, Nachbesserung verlangt und eine angemessene Frist abgelaufen ist, werde auf diesen Zeitpunkt abgestellt – nicht darauf, ob in einem Jahr vielleicht nachgebessert werde.
Dr. Stoll & Sauer sieht im angeordneten Batterietausch ein starkes Indiz dafür, dass die bisherigen Software-Maßnahmen keine vollständige Mangelbeseitigung waren. Wenn Verbraucher zunächst Einschränkungen hinnehmen müssen und nun zusätzlich eine Parkpflicht im Freien gilt, ist das rechtlich hoch relevant.
Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:
- Nachbesserung und weitere Gewährleistungsrechte, wenn die Mangelbeseitigung ausblieb oder Nachteile entstanden
- Minderung des Kaufpreises
- Rückabwicklung des Kaufvertrags (je nach Voraussetzungen)
- Schadensersatz, etwa bei erheblichen Folgekosten oder Nutzungseinschränkungen
Welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt vom Kaufdatum, der Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und Verjährungsfristen ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer führt Verfahren auch gegen andere Hersteller
Die Kanzlei ist im Bereich E-Mobilität nicht nur gegen Mercedes aktiv. Dr. Stoll & Sauer vertritt Mandanten auch gegen weitere Hersteller, wenn Batterieprobleme, Rückrufe oder Werkstattmaßnahmen zu Sicherheitsrisiken oder spürbaren Nachteilen führen. Dazu zählen nach Angaben der Kanzlei insbesondere:
- Porsche (unter anderem im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel)
- Ford (unter anderem im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen)
- Mercedes-Benz (unter anderem EQA/EQB, Rückruf- und Batteriethemen)
- Opel (Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen)
Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal sowie Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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