ARD-Magazin Plusminus berichtet über Staatshaftung im EA189-Abgasskandal
Worum es bei der Staatshaftung im EA189-Abgasskandal geht
Im Zentrum steht die Frage, ob der Staat für Schäden von EA189-Dieselhaltern haftet, wenn eine Behörde ihre Pflichten im Typgenehmigungs- und Aufsichtsverfahren verletzt hat. Konkret geht es um die Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2016. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) den Freigabebescheid als rechtswidrig bewertet. Nach der Gerichtsmitteilung enthielt das Update „zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“. Das Gericht beschreibt außerdem den Handlungsdruck für die Behörde: Das KBA sei verpflichtet, Volkswagen „umgehend aufzufordern“, „alle geeigneten Abhilfemaßnahmen“ zu ergreifen, um die Übereinstimmung mit geltendem Recht herzustellen.
Für betroffene Halter ist das brisant, weil damit die bisher verbreitete Annahme „Update erledigt“ rechtlich erschüttert ist. Wenn wirksame Abhilfe durchgesetzt werden muss und eine tragfähige technische Lösung ausbleibt, steigt das Risiko weiterer Maßnahmen wie erneuter Rückrufe, Nutzungseinschränkungen und Wertverluste – und im Extremfall auch von Betriebsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung.
Warum Dr. Stoll & Sauer die Erfolgsaussichten als gestiegen bewertet
Der Bundesgerichtshof hat eine unionsrechtliche Staatshaftung im Dieselskandal in der damals entschiedenen Konstellation mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. III ZR 87/21) abgelehnt und dabei unter anderem darauf abgestellt, dass eine Stilllegung der Fahrzeuge nicht als konkret und ernstlich drohend dargelegt war. Dr. Stoll & Sauer sieht durch das OVG-Urteil Schleswig-Holstein jedoch eine veränderte Ausgangslage: Der Konflikt betrifft nach der aktuellen Entscheidung nicht mehr nur abstrakte Käuferinteressen, sondern rückt stärker in den Kernbereich von Betriebserlaubnis und Weiterbetrieb. Maßgeblich ist dabei, dass das OVG die Rechtswidrigkeit der Update-Freigabe festgestellt und einen behördlichen Handlungsauftrag zur wirksamen Abhilfe betont hat. Wenn eine tragfähige technische Lösung ausbleibt, rückt das Stilllegungsrisiko aus Sicht der Kanzlei praktisch näher.
Was Betroffene jetzt tun können
Ein Abwarten, was nun passiert, kann aber gefährlich sein. Auch Ansprüche gegen den Staat können verjähren. Die Updates wurden bereits ab 2016 durch das KBA freigegeben und im Anschluss auf die Fahrzeuge aufgespielt. Betroffene sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Die Verjährung könnte daher noch im Laufe dieses Jahres eintreten.
Weitere Hintergründe, rechtliche Einordnung und das Vorgehen der Kanzlei werden auf der Website „Staatshaftung VW EA189“ dargestellt. Betroffene können ihre Situation zudem kostenlos über den Staatshaftungs-Online-Check prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage im Einzelfall einschätzen zu lassen.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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