Verbraucher & Recht

EuGH C-440/23 – Verluste aus Online-Glücksspielen können zurückverlangt werden

Das grundsätzliche deutsche Verbot von Online-Glückspielen bis zum 1. Juli 2021 war rechtmäßig und hat nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden. „Damit hat der EuGH die Rechte der Spieler entscheidend gestärkt. Sie können ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund: In Deutschland galt – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – gemäß Glücksspielstaatsvertrag von 2012 bis zum 30. Juni 2021 ein Totalverbot für Online-Glücksspiele. Das hat aber viele Veranstalter nicht abgeschreckt und sie haben ihrer illegalen Glücksspiele im Internet trotz des Verbots auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Die Konsequenz ist, dass zahlreiche Gerichte in Deutschland bereits entschieden haben, dass die Spieler ihre Verluste aus den verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Sittner.

Anbieter der Online-Glücksspiele argumentieren hingegen, dass das deutsche Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße und auch ausländische Genehmigungen in Deutschland anerkannt werden müssten.

Über diese Frage hatte heute der Europäische Gerichtshof zu entscheiden und der EuGH stärkte die Spielerrechte. In dem mit Spannung erwarteten Urteil machte der EuGH deutlich, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied: „Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbieter die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren.“ „Damit können Spieler in Deutschland ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern“, so Rechtsanwalt Sittner.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Spieler in Deutschland an Online-Glücksspielen eines Anbieters aus Malta teilgenommen. Da der Veranstalter nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, verlangte er die Rückzahlung seiner Verluste, da die abgeschlossenen Verträge nichtig seien. Der EuGH musste nun entscheiden, ob das deutsche Verbot mit EU-Recht vereinbar ist und Spieler ihre Verluste zurückfordern können.

Der EuGH stellte klar, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung, die Online-Glücksspiele zum Schutz der Allgemeinwohls verbietet, nicht entgegensteht. Daran ändere auch die spätere Einführung einer Erlaubnisregelung nichts.

Bis zu der Entscheidung des EuGH lagen in Deutschland viele Verfahren auf Eis. Es ist zu erwarten, dass die Verfahren jetzt wieder Fahrt aufnehmen. „Da der EuGH die Rechtmäßigkeit des deutschen Verbots von Online-Glücksspielen bestätigt hat, haben die Spieler nun noch bessere Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Der EuGH entschied zwar über das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen bis zum 30. Juni 2021. Aber auch danach waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland nur zulässig, wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz erhalten hat und sich an die Auflagen, wie ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro, hält. Rechtsanwalt Sittner: „Es bestehen also auch gute Aussichten, Verluste, die nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, zurückzuholen.“

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Über CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen

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