Adipositas – PKV verweigert Kostenübernahme für Abnehmspritze
Adipositas bedeutet nicht, ein paar Kilo zu viel auf den Knochen zu haben, sondern es handelt sich um eine ernstzunehmende chronische Erkrankung mit hohem Leidensdruck für die betroffenen Menschen. Dabei steht nicht die persönliche Eitelkeit im Vordergrund, sondern das steigende Risiko schwerer Folge- und Begleiterkrankungen, wie u.a. Bluthochdruck, Diabetes, Rücken- und Gelenkbeschwerden oder Herz-Kreislauferkrankungen. Die Ursachen für Adipositas sind vielfältig und reichen von genetischer Veranlagung über kalorienreiche Ernährung, Bewegungsmangel und Stress bis hin zu psychischen Faktoren.
Das Körpergewicht dauerhaft zu senken, ist in der Regel schwierig. Doch mit der sog. „Abnehmspritze“ haben viele Betroffene neue Hoffnung geschöpft. Allerdings geht die Behandlung ins Geld und private Krankenversicherungen verweigern häufig die Kostenübernahme, obwohl die Wirkung der Medikamente bestätigt ist. Für die Versicherten bedeutet das erneuten Frust.
Die privaten Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme für die Abnehmspritze häufig mit pauschalen Begründungen, wie Lifestyle-Medikament oder fehlende medizinische Notwendigkeit, ab. Damit machen es sich die Krankenversicherungen nach Ansicht von Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve allerdings zu einfach: „Den Betroffenen geht es eben nicht um Lifestyle und eine bessere Figur, sondern um ihre Gesundheit und um die Bekämpfung von Folgeerkrankungen.“ Daher sollten sie sich auch nicht mit der Verweigerung der Kostenübernahme abspeisen lassen, denn die medizinische Notwendigkeit lässt sich nachweisen.
Dabei muss beachtet werden, dass leichtes Übergewicht noch keine Erkrankung darstellt. Adipositas ist an den Body-Mass-Index (BMI) gekoppelt und von einer Erkrankung wird ab einem BMI von 30 gesprochen. Liegt dann eine medizinische Notwendigkeit vor und die Medikation erweist sich nach objektiver und ärztlicher Bewertung als erforderlich und geeignet, ist die PKV in der Regel zur Kostenübernahme verpflichtet. Zudem können Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen, die die Kostenübernahme für Abnehmpräparate ablehnen, unwirksam sein. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass Risikoausschlussklauseln eng und kundenfreundlich auszulegen sind.
Sollte die PKV die Kostenübernahme für die Behandlung der Adipositas mit Wegovy oder Mounjaro verweigern, sollte zunächst Widerspruch eingelegt werden. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, sollte ein Anwalt konsultiert werden. CLLB Rechtsanwälte stehen betroffenen Patienten zur Verfügung und werden deren Rechte durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
E-Mail: ruigrokvandeWerve@cllb.de
![]()


