Verbraucher & Recht

Verträge mit Pfando sittenwidrig – Kläger erhalten Geld zurück

CLLB Rechtsanwälte haben erneut Zahlungsansprüche gegen Pfando erfolgreich eingeklagt. Das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Aachen haben mit Urteilen vom 21. bzw. 22. Mai 2026 entschieden, dass die abgeschlossen Kauf- und Mietverträge sittenwidrig und damit nichtig sind. Die Kläger haben damit Anspruch auf die Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In beiden Fällen hatten die Mandanten von CLLB Rechtsanwälte sog. „sale-and-rent-back-Verträge“ mit Pfando geschlossen. Das heißt, sie haben ihr Auto zunächst an die Pfando GmbH verkauft und dann zur weiteren Nutzung von der Pfando Vermietung GmbH angemietet.

In dem Verfahren am LG Aachen hatte der Kläger einen Fiat 500 zum Preis von 6.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft und das Auto anschließend von der Pfando Vermietung GmbH gemietet. Für ca. drei Monate leistete er dabei (Miet)zahlungen in Höhe von 3.373 Euro. Nachdem die Pfando Vermietung GmbH den Mietvertrag außerordentlich gekündigt hatte, ließ sie das Fahrzeug sicherstellen und verkaufte es zum Preis von 8.000 Euro.

Im Fall am AG Ingolstadt hatte der Kläger einen Audi Quattro zum Preis von 50.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft und anschließend für vier Wochen von der Pfando Vermietung GmbH gemietet. Nach Ablauf des Mietvertrags kaufte er das Auto zum Preis von 54.536,86 Euro zurückgekauft.

„Da unserer Ansicht nach in beiden Fällen ein wucherähnliches Geschäft vorlag und die geschlossenen Verträge nichtig sind, haben wir für unsere Mandanten auf Rückzahlung geklagt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.

Mit Erfolg: Sowohl das LG Aachen als auch das AG Ingolstadt stellten fest, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und die Kauf- und Mietverträge daher sittenwidrig und somit nichtig sind.

„Ein Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach der Rechtsprechung des BGH dann sittenwidrig, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so wie hoch ist wie die Gegenleistung und noch ein weiterer Umstand, z.B. eine verwerfliche Gesinnung, hinzukommt“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz. Diese Voraussetzungen sahen beide Gerichte als erfüllt an.

So habe der Kläger im Fall vor dem LG Aachen seinen Fiat 500 für 6.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Nach Schwacke-Auskunft könne aber von einem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs in Höhe von 12.200 Euro ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung der geleisteten Mietzahlungen habe der Kläger sogar weniger als ein Viertel des tatsächlichen Fahrzeugwert erhalten. Da die Verträge sittenwidrig und somit nichtig seien, habe der Kläger Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 12.200 Euro und dem Verkaufspreis von 6.000 Euro – also 6.200 Euro, entschied das LG Aachen. Außerdem erhält er seine geleisteten Mietzahlungen in Höhe von 3.373 Euro zurück.

In dem Verfahren am AG Ingolstadt hatte der Kläger sein Auto für 50.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Bei einem unterstellten tatsächlichen Wert von 85.000 Euro betrage dieser das 1,7-fache des erzielten Preises. Hinzu kamen noch Mietzahlungen in Höhe von 3.900 Euro für vier Wochen. Außerdem sprächen noch weitere Vertragspunkte für eine Benachteiligung des Klägers, so dass von einem wucherähnlichen Geschäft ausgegangen werden könne. Zudem könne auch die Ausnutzung einer Zwangslage des Klägers und somit eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet werden, so das Gericht. Die Verträge seien daher nichtig.

Da der Kläger das Auto für 50.000 Euro verkauft, aber für 54.536 Euro zurückgekauft hat, müsse die Pfando Vermietung GmbH ihm den Differenzbetrag in Höhe von 4.536,86 Euro erstatten, entschied das AG Ingolstadt.

„Die Entscheidungen und weitere Gerichtsurteile zeigen, dass gute Aussichten bestehen, bei sittenwidrigen Verträgen mit Pfando erfolgreich Ansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/

Über CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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