Ärztliche Behandlungsfehler: weniger anerkannte Fälle bei mehr Prüfungsanträgen in 2025
Die meisten Verdachtsfälle betrafen die Fachbereiche Orthopädie/Unfallchirurgie (104), Innere Medizin (25) und Frauenheilkunde (18).
"Die erneut niedrigen Fallzahlen zeugen von hohen Behandlungsstandards in Hessens Kliniken und Praxen", sagt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. "Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten hat für Ärztinnen und Ärzte oberste Priorität. Um dies sicherzustellen, sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention unerlässlich."
Hintergrundinfo:
Haben Patientinnen und Patienten den begründeten Eindruck, dass im Rahmen ihrer ärztlichen Behandlung von Ärztinnen und Ärzten in Hessen vorwerfbare Fehler begangen wurden und sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können sie sich kostenfrei an die Gutachter- und Schlichtungsstelle wenden. Die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern auch ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.
Weitere Informationen zur Gutachter- und Schlichtungsstelle und zu den Zahlen der vergangenen Jahre finden Sie auf unserer Website unter "Behandlungsfehler – Gutachter- und Schlichtungsstelle".
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