Bauen & Wohnen

Ort des Wandels?

„Nachdenken über das Herz der Stadt“ lautete die Einladung der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) an die Stuttgarter Stadtgesellschaft. Über 200 Interessierte kamen am 1. Juli ins StadtPalais, um sich aus erster Hand über die geplante Neuentwicklung des Gebäudes Königstraße 30/32 – besser bekannt als „Wittwer-Haus“ – zu informieren. Sanierung oder Neubau? Es gehe einerseits natürlich um den Umgang mit einem Gebäude, so der gastgebende AKBW-Präsident Markus Müller. Die Diskussionen in der Stadtöffentlichkeit hätten aber bestätigt, dass eine Ausweitung auf die städtebauliche Dimension und die Zukunft des Standorts zwischen Königstraße, Kleinem Schlossplatz und Kunstmuseum notwendig sei – dem Herzen der Stadt.

Moderiert von der Architektin Sonja Schmuker, Vizepräsidentin, und dem Stadtplaner Albrecht Reuß, Landesvorstand der Kammer, wurden Kernfragestellungen wie Graue Energie und Lebenszyklusbetrachtung behandelt. Der Eigentümer-Vertreter Dr. Hermann Brandtstetter stellte fest, bislang bestimme ein „Verlustnarrativ“ die öffentliche Diskussion. Wie die Befürworter eines Um- bzw. Neubaus verwies er auf langfristige Effizienzvorteile sowie auf die Chance zur Stadtreparatur. Seit dem Bau des Kunstmuseums 2005 sei das Wittwer-Haus „in die zweite Reihe gerückt“, der Kleine Schlossplatz habe an Aufenthaltsqualität verloren. In der teils leidenschaftlich geführten Diskussion warnten Abriss-Kritiker vor dem Verlust verbauter Ressourcen und mahnten, die Entscheidung für weitere Planungen müsse sich an den Klimazielen des Landes messen lassen.

Aufgrund des großen Interesses, auch an dem Angebot, sich ans Podium wenden zu können, blieben manche Fragen unbeantwortet. „Die Architektenkammer wird diese an die Bauherrschaft weiterleiten, sodass die Anregungen nicht verloren gehen“, so Kammerpräsident Müller. Auch erwäge sie eine weitere Veranstaltung zum Thema – mit mehr Zeit für einzelne Aspekte und Raum für einen iterativen Diskurs.

Stimmen aus der Veranstaltung:

  • Peter Pätzold, Baubürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, ordnete die planungsrechtliche Situation ein: „Der Schlossplatz hat verschiedene Schichten und eine bewegte Geschichte, dem muss man gerecht werden.“ Die Erhaltungssatzung für das Stadtzentrum stamme aus dem Jahr 1988. „Mit dieser Satzung kann das Gebäude so nicht erhalten werden.“
  • Markus Weismann, Vorsitzender des Kammerbezirks Stuttgart und Partner bei asp Architekten, analysierte den städtebaulichen Kontext: „Der Motor des Handels beginnt zu stottern“, sagte er. „Der Kleine Schlossplatz war kein städtebauliches Projekt, sondern ein Verkehrsplanungsprojekt.“ Weismann regte an, den Ort nicht als Ort des Scheiterns zu betrachten: „Vielleicht ist der Kleine Schlossplatz kein misslungener Ort, sondern einfach ein Ort, an dem der Wandel sichtbar wird.“
  • Veronika Kienzle, Bezirksvorsteherin Stuttgart-Mitte, mahnte zur Dialogbereitschaft und erinnerte an den deutschen Philosophen Gadamer: „Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte.“ Sie begrüßte zugleich die öffentliche Dimension: „Ein Grundstück wie die Königstraße 30/32 gehört nicht nur dem Investor, sondern auch der Stadt.“
  • Jórunn Ragnarsdóttir, Lederer Ragnarsdóttir Architekten PartGmbB, Berlin, unterstrich die Verantwortung für den Stadtraum mit dem Hinweis auf Arno Lederer: „Die Außenwände der Häuser sind die Innenwände der Stadt.“
  • Kerstin Müller, Geschäftsführerin der Zirkular GmbH Basel und Leiterin des AKBW-Qualifizierungsprogramms Zirkuläres Bauen, forderte ein Umdenken in der Begründungslast: „Der Abriss eines Gebäudes muss heute gerechtfertigt werden – nicht der Erhalt.“ Müller verwies unter Beifall auf die Erreichung der Klimaziele: „An welches Klima passen wir uns an, wenn wir es nicht schützen?“
  • Dr. Martin Hahn vom Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg stellte klar: „Die Denkmalpflege fremdelt nicht mit dem Brutalismus. Auch wenn es nicht immer leicht ist, diese Bauten unter Schutz zu stellen – der Erinnerungswert ist da.“ Er verteidigte zugleich die Stellungnahme seiner Behörde: „Das Haus an der Königstraße 30/32 steht nicht unter Denkmalschutz.“

Hintergrund:

Das Gebäude an der Königstraße 30/32 wurde Ende der 1960er-Jahre als Teil eines autogerechteren Stadtkonzepts errichtet. Nach knapp 60 Jahren Nutzung und zahlreichen Umbauten erfüllt es zentrale Anforderungen an Technik, Energieeffizienz und Flexibilität nicht mehr. Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Oktober 2025 festgestellt, dass keine Kulturdenkmaleigenschaft vorliegt. Die Eigentümerin Dinkelacker AG, mehrheitlich eine Tochtergesellschaft der Münchner Sedlmayr AG, prüfte verschiedene Szenarien und kam zu dem Ergebnis, dass ein Neubau unter Erhalt der umfangreichen Untergeschosse – rund 43 Prozent der Gesamtfläche – die nachhaltigste Lösung darstellt. Ein Architekturwettbewerb in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart ist geplant.

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